Zahlung unter Vorbehalt

Hallo,

kleine Frage:
Wenn man mit Karte eine Rechnung unter Vorbehalt zahlen „will“ - wie macht man das eigentlich?
Schreibt man auf den Ausruck, worauf man unterschreibt „Zahlung unter Vorbehalt“ oder lässt man sich das vom Gegenüber auf dem Rechnungsausdruck bestätigen, was wenn der sich weigert ?
Also wie macht man das ?

Danke & Gruß
Tigger

Hallo Tigger,

eine Zahlung unter Vorbehalt hat zur Folge, daß der Gläubiger sich nicht mehr auf den Wegfall der Bereicherung berufen kann.

Der Vermerk „Zahlung unter Vorbehalt“ muß bei Zahlung erfolgen, nicht erst später. Es gibt aber keine Verpflichtung von Seiten des Gläubigers eine Zahlung unter Vorbehalt anzunehmen. Wenn er sich weigert hat der Schuldner weiterhin das Problem der offenen Forderung mit entsprechenden schuldrechtlichen Möglichkeiten des Gläubigers.

Da es zwei Kartenzahlungssysteme gibt (mit Unterschrift bzw. mit PIN) muß auf die Version geachtet werden:

  1. mit Unterschrift
    Hier auf allen (!) Belegen den Vermerk vor Unterschrift anbringen.

  2. mit PIN
    Hier bekommt der Schuldner nur eine Quittung ausgehändigt. Den Vermerk darauf zu machen hat keinen Sinn. Man müßte also den Gläubiger bitten den zweiten Beleg rauszurücken und den Vermerk darauf schreiben. In der Praxis dürfte dies schwierig sein, wg siehe oben.

Alternative:
Eine Überweisung des Betrages mit dem Vermerk im Verwendungszweck.

Hoffe dies hilft etwas weiter.
Gruß
Jürgen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jürgen,

Hoffe dies hilft etwas weiter.

Ja das hilft sehr viel.
Danke!
Tigger