Finanzamt .... Einkommen
Von: , Frage gestellt am So, 3. Dez 2006
Hallo,
folgende Frage hätte ich:
Person A hatte eine Ich AG die er nur bis 04/2004 ausübte. Person A infomierte per Post das AA und das Finanzamt. Person A hat sich arbeitlos gemeldet und bekam dann ein Kind. Danach nahm Sie ab 05/2005 wieder einen Job an. Person A hat für 2004 die Steuererklärung gemacht und gab diese auch für 2005 ab, ABER mit den Einnahmen des neuen Angestelltenvertrages.
Person A hat aber das Kleingewerbe nie abgemeldet.
Nun kam ein Schreiben vom Finanzamt, dass, dar Ihnen nix über eine Stillegung oder Ruhung vorliegt, sie die Einnahmen auf Summe x schätzten und Person A soll nun 401,00 € Einkommensteuer nachzahlen und ab Januar März immer vierteljährlich Einkommensteuerzahlen.
Person A hat aber per Post gleichzeitig als das AA informiert wurde auch das Finanzamt informiert.
Was kann nun passieren? Liegt es daran das Person A das Kleingewerbe nie abgemeldet hat?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
