Re^3: Verfügungsberechtigung Konto Minderjähriger
Hi,
danke zunächst euch beiden. Bei mir trifft aber das deutsche Gesetz zu.
Genaueres:
1. Beide gesetzl. Vertreter sind gemeinsam verfügungsberechtigt.
2. Sie unterliegen den gesetzl. Verfügungsbeschränkungen nach BGB, die gegebenenfalls vom Familiengericht genehmigt werden müssen. (Keine Ahnung was das genau bedeutet, aber bezieht sich anscheinend insbesondere auf Erbschaften?)
3. Verfügung durch den Minderj. nach BGB §107 erteilt.
4. Vollmachtsverträge bedürfen der gesonderten ausdrücklichen Zustimmung der gesetzl. Vertreter. -> es wurden keine erteilt.
Desweiteren
wird in der Zustimmung geregelt ob Elternteile gemeinsam oder
jeder für sich Verfügungen vornehmen können. Dies ist keine
Kontovollmacht und erlischt automatisch mit dem 18.
Geburtstag.
Gilt das auch in D?
Ich würd trotzdem prüfen ob nicht eine Kontovollmacht erteilt
worden ist, da einige Eltern dies wünschen um einen
einfacheren Zugriff aufs Konto zu haben. Diese würde nämlich
über den 18. Geburtstag fortbestehen.
Also in meinen Unterlagen finde ich nichts über irgend eine Vollmacht.
Als gesetzl. Vertreter brauche ich doch keine Vollmacht, da ich ja anscheinend 'automatisch' Verfügungsberechtigung bei Minderjährigen habe? Oder verstehe ich das was falsch?
Gruß Marion