Verfügungsberechtigung Konto Minderjähriger

Von: , Frage gestellt am Di, 5. Jun 2007

Hallo,

erlischt die Verfügungsberechtigung der Erziehungsberechtigten über das Konto ihres minderjährigen Kindes automatisch mit Erreichen dessen 18. Ljes, oder bedarf es da besonderer Maßnahmen?

Genauer: Kann sich der 18-jährige darauf verlassen, dass die Bank eine Verfügung duch die Eltern verhindert, oder müsste er sich speziell darum kümmern?

Danke vorab Marion

30 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
    Re: Verfügungsberechtigung Konto Minderjähriger

    Also ich kann auf hier nur nach Österreichischen Bankwesen antworten und da ist es so das man sich selber darum kümmern muss!

    Ist man mal eingetragen als Mitinhaber oder Berechtigter so erlischt dies nicht nach dem 18 lebensjahr!

    Möglich das man hier eine vereinbarung treffen kann was mir aber daweil nicht bekannt ist!

    Also müsste man sich wieder quasi löschen lassen ;-) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Verfügungsberechtigung Konto Minderjähriger

      Hi,

      man muss hier unterscheiden zwischen der Verfügungsberechtigung der gesetzlichen Vertreter die automatisch dazu führt das sich Elternteile Infos über Kontostände, Verfügungen, u.s.w. einholen können. Desweiteren wird in der Zustimmung geregelt ob Elternteile gemeinsam oder jeder für sich Verfügungen vornehmen können. Dies ist keine Kontovollmacht und erlischt automatisch mit dem 18. Geburtstag.

      Ich würd trotzdem prüfen ob nicht eine Kontovollmacht erteilt worden ist, da einige Eltern dies wünschen um einen einfacheren Zugriff aufs Konto zu haben. Diese würde nämlich über den 18. Geburtstag fortbestehen.

      MFG

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Verfügungsberechtigung Konto Minderjähriger

        Hi,

        danke zunächst euch beiden. Bei mir trifft aber das deutsche Gesetz zu.

        Genaueres:
        1. Beide gesetzl. Vertreter sind gemeinsam verfügungsberechtigt.
        2. Sie unterliegen den gesetzl. Verfügungsbeschränkungen nach BGB, die gegebenenfalls vom Familiengericht genehmigt werden müssen. (Keine Ahnung was das genau bedeutet, aber bezieht sich anscheinend insbesondere auf Erbschaften?)
        3. Verfügung durch den Minderj. nach BGB §107 erteilt.
        4. Vollmachtsverträge bedürfen der gesonderten ausdrücklichen Zustimmung der gesetzl. Vertreter. -> es wurden keine erteilt. Desweiteren
        wird in der Zustimmung geregelt ob Elternteile gemeinsam oder
        jeder für sich Verfügungen vornehmen können. Dies ist keine
        Kontovollmacht und erlischt automatisch mit dem 18.
        Geburtstag.
        Gilt das auch in D? Ich würd trotzdem prüfen ob nicht eine Kontovollmacht erteilt
        worden ist, da einige Eltern dies wünschen um einen
        einfacheren Zugriff aufs Konto zu haben. Diese würde nämlich
        über den 18. Geburtstag fortbestehen.
        Also in meinen Unterlagen finde ich nichts über irgend eine Vollmacht.
        Als gesetzl. Vertreter brauche ich doch keine Vollmacht, da ich ja anscheinend 'automatisch' Verfügungsberechtigung bei Minderjährigen habe? Oder verstehe ich das was falsch?

        Gruß Marion

        • Antwort von nach 2 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Verfügungsberechtigung Konto Minderjähriger

          Hallo Marion,

          die gesetzliche Verfügungsberechtigung bei minderjährigen Konten erlischt in der Regel mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Dann haben die Eltern keinen Einfluss mehr und der/die "Erwachsene" kann ganz allein über das Konto verfügen. Nur wenn das dann volljährige Kind seinen Eltern eine Kontovollmacht erteilt, können diese im Rahmen der Vollmacht über das Konto verfügen.

          Gruß Alex

          • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Verfügungsberechtigung Konto Minderjähriger

            In der Regel? Kannst du mir eine Ausnahme nennen, wo die gesetzliche Verfügungsberechtigung auch nach der Volljährigkeit gibt? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 5 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Verfügungsberechtigung Konto Minderjähriger

          Hi,
          Desweiteren
          wird in der Zustimmung geregelt ob Elternteile gemeinsam oder
          jeder für sich Verfügungen vornehmen können. Dies ist keine
          Kontovollmacht und erlischt automatisch mit dem 18.
          Geburtstag.
          Gilt das auch in D?
          Meine Antwort bezieht sich auf Deutschland! Ich würd trotzdem prüfen ob nicht eine Kontovollmacht erteilt
          worden ist, da einige Eltern dies wünschen um einen
          einfacheren Zugriff aufs Konto zu haben. Diese würde nämlich
          über den 18. Geburtstag fortbestehen.
          Also in meinen Unterlagen finde ich nichts über irgend eine
          Vollmacht.
          Als gesetzl. Vertreter brauche ich doch keine Vollmacht, da
          ich ja anscheinend 'automatisch' Verfügungsberechtigung bei
          Minderjährigen habe? Oder verstehe ich das was falsch?
          Sie verstehn da nichts falsch, es gibt nur Fälle wo dies getan wird damit die Eltern, z.B ne Karte auf Ihren Namen bekommen können.

          MFG

          • Antwort von nach 8 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Verfügungsberechtigung Konto Minderjähriger


            Sie verstehn da nichts falsch, es gibt nur Fälle wo dies getan
            wird damit die Eltern, z.B ne Karte auf Ihren Namen bekommen
            können.

            MFG
            Die Karte bekommen die Eltern als gesetzliche Vertreter ohne weiteres, da braucht man keine Vollmacht

            • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Verfügungsberechtigung Konto Minderjähriger

              Sie verstehn da nichts falsch, es gibt nur Fälle wo dies getan
              wird damit die Eltern, z.B ne Karte auf Ihren Namen bekommen
              können.
              Die Karte bekommen die Eltern als gesetzliche Vertreter ohne
              weiteres, da braucht man keine Vollmacht
              Gibt Institute wo das nicht der Fall ist!

            • Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
              Re^7: Verfügungsberechtigung Konto Minderjähriger

              Sie verstehn da nichts falsch, es gibt nur Fälle wo dies getan
              wird damit die Eltern, z.B ne Karte auf Ihren Namen bekommen
              können.
              Die Karte bekommen die Eltern als gesetzliche Vertreter ohne
              weiteres, da braucht man keine Vollmacht
              Das interessiert mich jetzt schon? Wie soll das denn funktionieren? Bekommt dann jede Karte ne eigene Laufzeit die mit dem 18. ausläuft?



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!