Investmentclub nicht als eV, was sonst?

Von: , Frage gestellt am So, 19. Nov 2000

Hallo Ihr alle.

Wer kann mir weiterhelfen:

Ich habe vor eine Art Investmentclub zu gründen, hierbei kommt es mir drauf an, das ICH ALLEINE die entscheidungen taetige in der gesellschaft und kein anderer. alle geben sich auch mit dieser regelung zufrieden.
demzufolge schliesse ich einen e.V. aus, weil ja nach BGB der vorsitzende von den mitgliedern enthoben werden kann... das will ich auf jeden fall ausschliessen.

ausserdem glaube ich gibt es beim e.V. das steuerlich problem, ich haette doch zum einen einkünfte aus kapitalvermögen (die eventuellen dividenden) und einkünfte aus privaten veraeusserungsgeschäften (ehem. spekulationsgewinne). wenn ich nun aber als gewerbebetrieb auftrete habe ich auf jeden fall einkünfte aus gewerbebetrieb und die lassen sich leicht per bilanz jedem gesellschafter zurechnen... oder?

zweites problem: die einlagen der mitinvestoren sollen möglichst variabel sein und deren haftung soll auch auf dessen einlage beschränkt sein (mehr als man einlegt kann man ja nicht verlieren...)

nun dachte ich an folgende varianten:

KG - ich komplementär, die anderen kommanditisten, hier denke ich aber, das die kommanditisten ja alle ins handelsregister eingetragen werden muessen, wenn nun einer seine einlage aendert oder so, ist das ja ein staendiges einreichen beim handelsregistergericht...

ich glaube das will ich nicht. auch wenn ich ja sagen koennte jeder hat eine anlage von 1000,- dm und zahlt die nach und nach ein. wie ist das mit den eintragungen.

oder ich als KG komplementär mit einer OHG als kommanditist die sich aus vielen kleinen gesellschaftern zusammensetzt?

oder ich als einzelkaufmann und die anderen alles stille gesellschafter?

oder alles als BGB gesellschaft???

was koennte ihr mir raten?

es gibt folgende aspekte zu beachten: mitbestimmung = 0. kapitaleinlagen möglichst variabel, gewinnverteilung einfach, steuerlich sollten verluste verrechenbar sein, und die gruendungskosten und laufenden kosten der gesellschaften sollten auch gering sein...

ich danke für viele viele antworten!


danke

shob

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Stunden hilfreich
    Re: Investmentclub nicht als eV, was sonst?

    Hi,

    ich fasse noch mal zusammen:

    1. Du alleine sollst Anlageentscheidungen treffen können.
    2. Die Einlagen der Mitinvestoren sollen möglichst variabel sein und deren Haftung soll auch auf deren einlage beschränkt sein

    Das wird nicht einfach. Grundsätzlich würde ich Dir die GbR empfehlen. Dann brauchst Du ´ne Satzung (eine alte habe ich noch hier rumliegen). Allerdings gibts da keinen Haftungsausschluß, somit müßtest Du die Finger von Termingeschäften u.ä. mit Kapitalnachschuß lassen. Bei der GbR läuft auch alles demokratisch ab. Du kannst Dich zwar zum "Geschäftsführer" oder alleinigen Anlageausschuß wählen lassen, aber genauso wirst Du wieder abgewählt. Ausschluß in der Satzung m.W. nicht möglich. oder ich als einzelkaufmann und die anderen alles stille
    gesellschafter?
    Das wäre möglich, allerdings haftest Du dann allein für die Gesellschaft. Dem wäre mit einer GmbH abgeholfen. Du als geschäftsführender Gesellschafter, die anderen als stille Gesellschafter. Das wird allerdings ein bißchen teuer. Notarielle Beurkundung, Satzung, Bilanzierung ...

    Wenn Dir also Alleinherrschaft inkl. Haftungsauschluß wichtig ist, warum verstehe ich allerdings nicht, kommt im Prinzip nur die GmbH in Frage. Sollte es Dir vor allem um Flexibilität und Unkompliziertheit gehen, empfehle ich die GbR.

    Noch Fragen?
    Gruß
    Christian

    • Antwort von nach 7 Stunden hilfreich
      Re^2: Investmentclub nicht als eV, was sonst?

      Hi,

      ich fasse noch mal zusammen:

      1. Du alleine sollst Anlageentscheidungen treffen können.
      2. Die Einlagen der Mitinvestoren sollen möglichst variabel
      sein und deren Haftung soll auch auf deren einlage beschränkt
      sein

      Das wird nicht einfach. Grundsätzlich würde ich Dir die GbR
      empfehlen. Dann brauchst Du ´ne Satzung (eine alte habe ich
      noch hier rumliegen). Allerdings gibts da keinen
      Haftungsausschluß, somit müßtest Du die Finger von
      Termingeschäften u.ä. mit Kapitalnachschuß lassen. Bei der GbR
      läuft auch alles demokratisch ab. Du kannst Dich zwar zum
      "Geschäftsführer" oder alleinigen Anlageausschuß wählen
      lassen, aber genauso wirst Du wieder abgewählt. Ausschluß in
      der Satzung m.W. nicht möglich.






      es würde mri nicht gefallen, wenn ich einen verein aufamche sagen wir im verhaeltniss das 100fache einlege von den 30 mitinvestoren und dich mich dann abwählen... wo ist dann der sinn?
      die gbr hatte ich aus diesem grunde schon ausgeschlossen... innerlich!




      oder ich als einzelkaufmann und die anderen alles stille
      gesellschafter?
      Das wäre möglich, allerdings haftest Du dann allein für die
      Gesellschaft. Dem wäre mit einer GmbH abgeholfen. Du als
      geschäftsführender Gesellschafter, die anderen als stille
      Gesellschafter. Das wird allerdings ein bißchen teuer.
      Notarielle Beurkundung, Satzung, Bilanzierung ...

      Wenn Dir also Alleinherrschaft inkl. Haftungsauschluß wichtig
      ist, warum verstehe ich allerdings nicht, kommt im Prinzip nur
      die GmbH in Frage. Sollte es Dir vor allem um Flexibilität und
      Unkompliziertheit gehen, empfehle ich die GbR.

      Noch Fragen?
      Gruß
      Christian
      mit haftungsausschluss war nicht gemeint, das mein privatvermögen ins spiel kommen soll, sondern ja eigentlich wenn insgesamt sagen wir 100.000,- dm investiert (und eingelegt) sind, davon sagen wir auf 5 andere 10.000,- entfallen und auf mich 50.000,- dann kann man ja bei normalen altiengeschäften eigentlich nicht weiter sinken als auf 0,- oder? mit termingeschäfte mit nachschusspflicht sehe ich nicht als sehr gut an... das sollte man wirklich alleine machen.

      die kapitalgesellschaften wollte ich ja grade wegen der "gruendungszeremonie" ausscheiden lassen, weil sie zu teuer ist.

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Investmentclub nicht als eV, was sonst?

        Hallöli,


        Tja, ich fürchte da gibt’s dann auch keine Lösung. GbR mit allen Problemen oder GmbH mit allen Kosten.

        Gruß
        Christian

  2. Antwort von nach 7 Tagen hilfreich
    Re: Investmentclub nicht als eV, was sonst?

    Hi,

    gründe doch eine GmbH & Co. KG.

    Du bist die GmbH und leitest den Club, die Mitglieder sind Kommanditisten.

    Als Software empfehle ich die von Reichswald. Dort kann man unterschiedliche Einlagen und Ausgabeaufschläge verarbeiten.

    Gruss,

    Lars

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