Bausparvertrag
Von: , Frage gestellt am So, 9. Dez 2007
Hallo,
ich habe einen Bausparvertrag mit einer Guthabenverzinsung von 1,0% sowie einen Bausparvertrag mit einer Guthabenverzinsung mit 1,4%.
Ist es richtig, dass ich bei 1% Verzinsung keine Zinssteuer zahlen muss und ich daher keinen Freistellungsauftrag einzureichen brauche?
Bei 1,4% Verzinsung ist das anders, oder?
tommyboy
