Antwort von
nach einem Tag
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Optionen sind etwas Verbotenes...
...nein, natürlich nicht! Auch Termingeschäfte sind nichts Verbotenes.
Aber davon habe ich auch nicht gesprochen.
Es ging um Geldanlage in Aktien.
Hierbei hast Du natürlich Recht, wenn Du sagst, daß Erfahrung und Anlagedauer eine Rolle spielen.
Erfahrung kann man sammeln, indem man die Börse konstant mitverfolgt und an Börsenspielen mit fiktivem Kapital sein Können testet.
Oder: Man steigt langsam in das Geschehen ein, immer in dem Bewußtsein, daß die Börse keine Einbahnstraße ist.
Zur Anlagedauer:
Na ja, ob bei einer spekulativen -also riskanten- Geldanlage 5 Jahre der richtige ANlagehorizont sind, weiß ich nicht.
Zur Fondanlage-keine Frage!
Aber in spekulative Einzelwerte???
Ich sage, Du mußt am Ball bleiben. Gerade bei den NM-Titeln, I-Nets, aber auch im M- oder S-DAX, muß man kurzfristig reagieren können.
Ein Beispiel:
Eine Intershop aus dem NM läuft und läuft...
Wunderbar! WAs passiert, wenn jetzt Broadvision am NM notiert wird. Diese Gedanken muß man sich machen und dementsprechend gegebenenfalls reagieren, heißt evtl. verkaufen und Gewinn realisieren.
Oder SAP-Implementierungshäuser a la Realtech. Hat SAP Probleme, muß man sich fragen, ob diese noch haltenswert sind.
Klar, Dax-Titel soll man kaufen und ruhen lassen. WUnderbar!
Aber wenn jemand spekulativ agieren will, dann sollte er sich intensiv mit der Börse befassen!!!
Zu Deinen Anmerkungen bzgl. der Beratung.
Klar ist, die Anforderungen an eine Beratung von seiten der BAnken sind -zurecht- sehr hoch. Nicht zuletzt deshalb unterzeichnest Du bei Deinem WP-Berater auch eine Kenntnsi-Einstufung etc.
Ob jedoch bei korrekter Beratung und erlittenen finanziellen Einbußen, die Bank haftet, bezweifel ich stark.
Da Jura mein Job ist, werde ich mal kurzfristig recherchieren.
SOllte eine private und zudem entgeltliche Beratung derartige Konsequenzen haben, ist eine Haftung natürlich möglich. Das muß sich aber in der BEratung schon explizit als solche ergeben.
Trotzdem würde ich dich noch einmal gerne bitten, DEINE Empfehlung/GEdanken für eine SPEKULATIVE GEldanlage auf Jahressicht zu konkretisieren.
Viele Grüße!
Nochmal Hallo!
Ich habe ja nicht behauptet, dass Aktien
etwas verbotenes sind. Meine Ausführungen
geben lediglich den Tenor der derzeitigen
Rechtsprechung wider; will sagen, dass
ein Berater, dem das Anlageziel und auch
die Dauer der Anlage bekannt ist (hier: 1
Jahr) von jedem Hinter´hofgericht (auch
Amts- und Landesgerichte und darüber) zu
Schadenersatz verurteilt wird, wenn der
Anleger aus dieser Empfehlung eien
finanziellen Nachteil erleidet. Und das
auch, wenn der Anleger über die
Möglichkeit eines Totalverlustes
aufgeklärt wurde (Optionen,
Termingeschäfte).
Eine Anlage in Aktien oder Aktienfo:setzt
1. eine gewisse Erfahrung an den Anleger
voraus und
2. eine entsprechende Anlagedauer (i.R.
>5 Jahre)
Wenn Du mehr erfahren möchtest, mache ich
Dir gerne eine entsprechende
Beispielrechnung.
Gruß
Franz K.