'Allgemeine Bankrisiken'
Von: , Frage gestellt am Di, 16. Sep 2008
Hallo liebe Auskenner,
laut Paragraph 340 HGB, Absatz G, dürfen Banken einen Fonds einrichten, um Rücklagen gegen "allgemeine Bankrisiken" zu bilden.
Google gibt leider keinerlei Information her, was diese allgemeinen Bankrisiken eigentlich sind.
Wisst ihr mehr als Google?
Ich zähle sehr auf euch und bedanke mich schon mal ganz herzlich!
Viele Grüße,
agnes
