Frage zu (selbstschuldnerischer) Bürgschaft
Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Sep 2008
Liebe Forumsgemeinde,
ich möchte euch um eure Meinungen und Ratschläge zu folgendem Sachverhalt bitten:
Meine Mutter hat vor rund 15 Jahren eine Bürgschaft bei der Bank abgeschlossen. Sie bürgt für ihre Schwester. Ich weiß nicht, ob es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt.
Der Kredit ist nun seit längerer Zeit notleidend. Die Bank tritt nun an meine Mutter heran. Meine Mutter ist liquide, also nicht finanziell überfordert.
Die Schwester zahlt den Kredit nicht ab, hat aber meines Wissens Gütergemeinschaft mit ihrem Mann, welcher bald das Haus seiner Mutter erben wird, oder evtl. schon überschrieben bekommen hat. Die Schwester hat auch nicht Privatinsolvenz o. ä. beantragt, ist m. M. n. also NICHT pleite.
Meine Frage: kann die Bank an meine Mutter rantreten, obwohl ihre Schwester womöglich gar nicht zahlungsunfähig ist (da Sachvermögen ihres Mannes vorhanden?). Ausserdem hat die Schwester auch einen Job und verdient Geld. Wg. diverser Streitigkeiten möchte die Schwester meiner Mutter eins auswischen und die Schulden auf sie abdrücken. Geht das so ohne Weiteres, oder muss sie erst insolvent sein? Lt. Aussage eines Bänkers wurde bei der Schwester die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Die Bank versucht also erst noch, das Geld von ihr direkt zu bekommen. Aber wenn in absehbarer zeit nichts zu holen ist, muss meine Mutter dann wirklich dafür grade stehen? Hilfe... es geht um eine fast 6-stellige Summe. Und die Bank hat meine Mutter bereits mit der Aufforderung zum Gespräch, sowie dem derzeitigen Stand der Schulden ein Schreiben geschickt...
Besten Dank vorab!
Eva
