Frage zu (selbstschuldnerischer) Bürgschaft

Von: , Frage gestellt am Mi, 17. Sep 2008

Liebe Forumsgemeinde,

ich möchte euch um eure Meinungen und Ratschläge zu folgendem Sachverhalt bitten:

Meine Mutter hat vor rund 15 Jahren eine Bürgschaft bei der Bank abgeschlossen. Sie bürgt für ihre Schwester. Ich weiß nicht, ob es sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft handelt.

Der Kredit ist nun seit längerer Zeit notleidend. Die Bank tritt nun an meine Mutter heran. Meine Mutter ist liquide, also nicht finanziell überfordert.

Die Schwester zahlt den Kredit nicht ab, hat aber meines Wissens Gütergemeinschaft mit ihrem Mann, welcher bald das Haus seiner Mutter erben wird, oder evtl. schon überschrieben bekommen hat. Die Schwester hat auch nicht Privatinsolvenz o. ä. beantragt, ist m. M. n. also NICHT pleite.

Meine Frage: kann die Bank an meine Mutter rantreten, obwohl ihre Schwester womöglich gar nicht zahlungsunfähig ist (da Sachvermögen ihres Mannes vorhanden?). Ausserdem hat die Schwester auch einen Job und verdient Geld. Wg. diverser Streitigkeiten möchte die Schwester meiner Mutter eins auswischen und die Schulden auf sie abdrücken. Geht das so ohne Weiteres, oder muss sie erst insolvent sein? Lt. Aussage eines Bänkers wurde bei der Schwester die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Die Bank versucht also erst noch, das Geld von ihr direkt zu bekommen. Aber wenn in absehbarer zeit nichts zu holen ist, muss meine Mutter dann wirklich dafür grade stehen? Hilfe... es geht um eine fast 6-stellige Summe. Und die Bank hat meine Mutter bereits mit der Aufforderung zum Gespräch, sowie dem derzeitigen Stand der Schulden ein Schreiben geschickt...

Besten Dank vorab!
Eva

9 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 19 Minuten 0 hilfreich
    Re: Frage zu (selbstschuldnerischer) Bürgschaft

    Hallo,
    es kommt (wie immer) darauf an.
    Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann sich die Bank aussuchen, von wem sie das Geld anfordert. Sie wird also, sobald auch nur eine Rate fehlt, an den Bürgen herangehen.
    Bei einer Ausfallbürgschaft muss die Bank den Ausfall der Forderung nachweisen.
    Oft (eigentlich immer) steht jedoch im Bürgschaftsvertrag was von "Verzicht auf die Einrede der Vorausklage" - d.h. die Bank darf behaupten, dass ein Ausfall vorliegt und der Bürge ist dran - er darf nicht geltend machen, dass die Bank vorher im Klageverfahren hätte versuchen können, das Geld einzutreiben.

    Zum Güterverhältnis der Tante: Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft? Im letzteren Fall steht dem Mann das Haus alleine zu.

    Gruß
    HaweThie

    • Antwort von nach 28 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Frage zu (selbstschuldnerischer) Bürgschaft

      hm, die Bank leitet aber angeblich eine Zwangsvollstreckung ein. So wie ich das verstanden habe, müsste die Bank das bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft erst gar nicht machen, sondern könnte gleich an meine Mutter rantreten. Dann hoffe ich, dass es sich um eine Ausfallbürgschaft handelt. Werde dies heute Abend gleich mit Mama klären.

      Was mir Angst macht ist die Tatsache, dass meine Mutter die Schulden am Hals haben könnte, obwohl meine Tante gar nicht pleite ist...

      • Antwort von nach 30 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Frage zu (selbstschuldnerischer) Bürgschaft

        die Tante hat Gütergemeinschaft mit ihrem Mann, keine Zugewinngemeinschaft. Diese Tatsache würde aber bei einer selbstschuldnerischen Bürgschafts nichts ändern, oder?

        • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Frage zu (selbstschuldnerischer) Bürgschaft

          die Tante hat Gütergemeinschaft mit ihrem Mann, keine
          Zugewinngemeinschaft. Diese Tatsache würde aber bei einer
          selbstschuldnerischen Bürgschafts nichts ändern, oder?
          Hallo nochmal,
          bei Gütergemeinschaft (ungewöhnlich, da besonders vereinbart werden muss) gehört allen alles zur Hälfte, d.h., deine Mutter hätte auch vom Erbe etwas.
          Sie kann sich, falls die Bank an sie herangeht, alles später wiederholen und da auch in das Vermögen vollstrecken lassen.

          Die Bank ist, wie gesagt, bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft frei, von wem sie sich das Geld holt.

          Gruß
          HaweThie

          • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Frage zu (selbstschuldnerischer) Bürgschaft

            Der Schwager erbt das Haus seiner Mutter.
            Warum hat dann meine Mutter was davon? Versteh ich grad nicht... [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Frage zu (selbstschuldnerischer) Bürgschaft

        Was mir Angst macht ist die Tatsache, dass meine Mutter die
        Schulden am Hals haben könnte, obwohl meine Tante gar nicht pleite ist...
        So sieht es wohl aus. Allerdings kann sich die Mutter, wenn bei ihrer Schwester etwas zu holen ist, bei der Schwester schadlos halten. Der Ehemann der Schwester wird nicht automatisch für die Schulden seiner Frau einstehen müssen, also wird die Erbschaft des Schwagers Deiner Mutter nicht unbedingt helfen.

        • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Frage zu (selbstschuldnerischer) Bürgschaft

          mir fällt grad noch was ein:

          meine Mutter erzählte mal, dass ihr Schwager damals den Darlehensvertrag mitunterzeichnet hat - kann er trotzdem nicht zur Begleichung der Schulden herangezogen werden, obwohl beide Ehegatten unterzeichnet haben?

          • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Frage zu (selbstschuldnerischer) Bürgschaft

            meine Mutter erzählte mal, dass ihr Schwager damals den
            Darlehensvertrag mitunterzeichnet hat - kann er trotzdem nicht
            zur Begleichung der Schulden herangezogen werden, obwohl beide
            Ehegatten unterzeichnet haben?
            Natürlich, unter diesen Umständen ja.

  2. Antwort von nach 11 Stunden 0 hilfreich
    Re: Frage zu (selbstschuldnerischer) Bürgschaft

    Hi erstma, Meine Frage: kann die Bank an meine Mutter rantreten, obwohl
    ihre Schwester womöglich gar nicht zahlungsunfähig ist (da
    Sachvermögen ihres Mannes vorhanden?). Ausserdem hat die
    Schwester auch einen Job und verdient Geld. Wg. diverser
    Streitigkeiten möchte die Schwester meiner Mutter eins
    auswischen und die Schulden auf sie abdrücken. Geht das so
    ohne Weiteres, oder muss sie erst insolvent sein? Lt. Aussage
    eines Bänkers wurde bei der Schwester die Zwangsvollstreckung
    eingeleitet. Die Bank versucht also erst noch, das Geld von
    ihr direkt zu bekommen. Aber wenn in absehbarer zeit nichts zu
    holen ist, muss meine Mutter dann wirklich dafür grade stehen?
    Hilfe... es geht um eine fast 6-stellige Summe. Und die Bank
    hat meine Mutter bereits mit der Aufforderung zum Gespräch,
    sowie dem derzeitigen Stand der Schulden ein Schreiben
    geschickt...
    Zu deinen Fragen erstmal, kommt darauf an was es für ein Bürgschaftsvertrag war und wie der im Detail ausgearbeitet ist. Hinzu kommt das der Vertrag vor 15 Jahren abgeschlossen wurde, ich weiß nicht wie die Standardbürgschaftsverträge der Banken damals ausgesehen haben.
    Gehen wir mal vom heutigen Standard aus, wäre es eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Heißt, die Bürgschaft ist so aufgebaut, dass die Bank theoretisch bei Fälligstellung des Kredites, ohne vorher eine Zwangsvollstreckung beim eigentlichen Kreditnehmer durchzuführen, sofort auf den Bürgen zukommen kann.

    Heißt ja deine Mutter müßte an die Bank zahlen, aber das heißt nicht, das die Forderung dann erloschen ist, sondern wenn der Bürge zahlt, geht die Forderung auf den Bürgen über und deine Mutter könnte dann schuldrechtliche Maßnahmen gegen ihre Schwester einleiten.
    Wenn dann da aufgrund Gehalt über Pfändungsfreigrenze etc, Geld zu holen ist würde es dann deine Mutter erhalten.
    Auf das Haus was der Ehemann der Schwester deiner Mutter bald aus Erbschaft erhält würde ich nicht unbedingt hoffen. Zu einem hängt es von dem Güterstand deiner Tante und ihres Ehemannes ab, zweitens meine ich mich entsinnen zu können, das bei Erbschaften diese sowieso ,unabhänig des Güterstandes, nicht mit in den Besitz des Ehepartners fallen. Bin mir da aber nicht sicher, dass sollen dir mal die Erbrechtsspezialisten hier unter uns mal klarstellen.

    Mein Tipp, bevor deine Mutter zahlt, geht mal zu einem Fachanwalt mit dem Bürgschaftsvertrag und lasst euch ausführlich beraten. Vielleicht gibt es ja doch noch juristische Möglichkeiten, aufgrund Rechtsprechung der letzten 15 Jahre, sich doch noch aus diesem Bürgschaftsvertrag rauszuwinden. Bei solchen Sachen ist es ratsam die 200-300€ für die Beratung mal auszugeben.

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