Re: Erwerb eigener Aktien §71...Nr. 8 AktG
Hallo!
Zitat:
Bezüglich Aktienrückkäufen habe ich zwei Fragen zur praktischen Umsetzung.
1.Wer (Vorstand, Aufsichtsrat, HV) entscheidet über was bei Aktienrückkäufen (Durchführung,Volumen,Umsetzung,Abbruch etc)?
2. Regelungen für Vergabe Mandat für Rückkäufe an Banken (Mandatsvertrag)?
Zitat-Ende
Zu 1. HV (einfache Mehrheit alle Aktionäre, soweit so vertragliche geregelt
Zu 2. Was sind denn Mandatsträger? Ich kenne die so: Das sind vom Volk, oder den Volksvertretern gewählte "politische" Personen auf Zeit. Diese sind sehr, sehr selten für Fehler haftbar zu machen.
Bei Fehlverhalten werden (meist) Leute aus der 2. Reihe mit großzügigen Entschädigungen entlassen und für das Versagen der Aufsichtsgrenien "politisch" als verantwortlich dargestellt.
In AG's nimmt man gern Aufsichtsräte (abgesetzte Vorstände aus AG's, Staatssekretäre, Finanz-und Wirtschaftsminister) mit sehr guten Verbindungen zu Banken. Das ist aus Sicht der jeweiligen AG's sfür die Kapitalbeschaffung sehr, sehr vorteilhaft [...].
MfG