inkasso.. wie was wo wann
Von: , Frage gestellt am Di, 23. Sep 2008
hi sagen wir es bestellt jemand privat von einem anderen privaten etwas und überweist im voraus.. jedoch wird nichts geliefert..
nun erstattet der käufer der betrogen wurde anzeige..
kann mann dann auch inkasso heranziehen? wenn der betrag 160 euro wäre?
wenn ja wie geht das und wie sehen die kosten für inkasso aus?
oder ist ein rechtsanwalt mit zivilrecht geeigneter für sowetwas?
bitte um erfahrungsberichte... eventuell auch aus österreich
lg aus linz
martin
