Kredit als Arbeitnehmer oder Existenzgründer ???

Von: , Frage gestellt am Do, 25. Sep 2008

Hallo miteinander,

hat jemand Erfahrung im Bereich Kreditvergabe?
Mein Mann hat seit ca. 3 Monaten einen Job mit einem unbefristeten Vertrag (Probezeit 6 Monate) und möchte sich nun endlich mit einem Bistro selbständig machen (Einrichtung und Geräte liegen schon bereit und sind einsatzfähig).
Ich bin seit mehreren Jahren voll berufstätig und werde meinen Job auch behalten.
Laut unseres Businessplanes fehlen uns noch, trotz Eigenkapital + familiärer Zugaben, 30.000€!
(Wir haben keine Schufa-Einträge, keine laufenden Kredite o.ä.)

Und nun zu meiner Frage:
Wie bekomme ich am einfachsten bzw. am schnellsten den Zuschlag für einen Kredit in dieser Höhe?

Variante 1) Wir beantragen beide unter Vorgabe als Arbeitnehmer einen "allgemeinen" Kredit und benutzen das Geld später für das Bistro.
(Müssen der Bank eigentlich die Veränderungen in Sachen Tätigkeit mitgeteilt werden? Kann die Bank den Kredit dann "auflösen" und kündigen?)
Variante 2) Er beantragt als Existenzgründer den Kredit. (Wie lange dauert es, bis eine Antwort von der Bank kommt?)

Danke im Voraus

Diana

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kredit als Arbeitnehmer oder Existenzgründer ?

    Hallo Hallo miteinander,

    hat jemand Erfahrung im Bereich Kreditvergabe?
    Mein Mann hat seit ca. 3 Monaten einen Job mit einem
    unbefristeten Vertrag (Probezeit 6 Monate) und möchte sich nun
    endlich mit einem Bistro selbständig machen (Einrichtung und
    Geräte liegen schon bereit und sind einsatzfähig).
    Ich bin seit mehreren Jahren voll berufstätig und werde meinen
    Job auch behalten.
    Laut unseres Businessplanes fehlen uns noch, trotz
    Eigenkapital + familiärer Zugaben, 30.000€!
    (Wir haben keine Schufa-Einträge, keine laufenden Kredite
    o.ä.)

    Und nun zu meiner Frage:
    Wie bekomme ich am einfachsten bzw. am schnellsten den
    Zuschlag für einen Kredit in dieser Höhe?

    Variante 1) Wir beantragen beide unter Vorgabe als
    Arbeitnehmer einen "allgemeinen" Kredit und benutzen das Geld
    später für das Bistro.
    während der Probezeit fällt Mann als KN aus (Müssen der Bank eigentlich die Veränderungen in Sachen
    Tätigkeit mitgeteilt werden? Kann die Bank den Kredit dann
    "auflösen" und kündigen?)
    das könnte man als Vorspiegelung falscher Tatasachen auslegen Variante 2) Er beantragt als Existenzgründer den Kredit. (Wie
    lange dauert es, bis eine Antwort von der Bank kommt?)
    das kann seher schnell gehen und die Antwort wird lauten: Nix Kredit, Gastronomie ist ein sehr schwieriges Feld und dort gibts kaum noch Kredite von Banken.
    Evtl. vom Kafferöster oder Brauerrei
    Danke im Voraus
    büdde
    Diana
    Mikesch

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Kredit als Arbeitnehmer oder Existenzgründer

      (Müssen der Bank eigentlich die Veränderungen in Sachen
      Tätigkeit mitgeteilt werden? Kann die Bank den Kredit dann
      "auflösen" und kündigen?)
      das könnte man als Vorspiegelung falscher Tatasachen auslegen

      Aber wieso? Solche allgemeinen Kredite kann man ja schließlich für alles mögliche benutzen... also auch für die Gastro.

      Habe zudem gerade von einer Bank die Auskunft bekommen, dass denen das grundsätzlich egal ist, ob sich beruflich was ändert. Hauptsache: der monatliche Beitrag fließt regelmäßig zurück!
      Der Bankmitarbeiter meinte noch, dass man ja schließlich nicht erwarten könne, dass ein KN für 5, 6, 7 Jahre seinen Job behält...schließlich ändert sich meist etwas (arbeitslos, neuer Job etc.). Und eine Existenzgründung kann man ja auch innerhalb einer Kreditlaufzeit nicht verwehren und erwarten, dass der KN solange wartet, bis alles abbezahlt ist.

      Dennoch bin ich etwas skeptisch...

      Interessant wird's, wenn man mal in Zahlungsverzug kommt. Das Gespräch mit der Bank ist dann wohl hinfällig...

      • Antwort von nach 10 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Kredit als Arbeitnehmer oder Existenzgründer

        (Müssen der Bank eigentlich die Veränderungen in Sachen
        Tätigkeit mitgeteilt werden? Kann die Bank den Kredit dann
        "auflösen" und kündigen?)
        das könnte man als Vorspiegelung falscher Tatasachen auslegen

        Aber wieso? Solche allgemeinen Kredite kann man ja schließlich
        für alles mögliche benutzen... also auch für die Gastro.

        Habe zudem gerade von einer Bank die Auskunft bekommen, dass
        denen das grundsätzlich egal ist, ob sich beruflich was
        ändert. Hauptsache: der monatliche Beitrag fließt regelmäßig
        zurück!
        Wenn das der Banker schriftlich gibt, dann ist es ja gut. Deswegen zählt AN in Probezeit aber trotzdem nicht in der Bonitätsberechnung

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