Schließfach bei der Bank

Von: , Frage gestellt am So, 12. Okt 2008
Hallo,
wie sieht es mit einem Schließfach bei der Bank-hier Sparkasse- aus?
WER hat alles Zugriff darauf und WER bekommt im Zweifelsfall Infos, DASS dieses Schließfach überhaupt besteht - Ämter/Behörden? Inwieweit muß die Sparkasse diesen Behörden gegenüber Auskunft über den Inhalt, bzw. über die Tatsache DAS ein Schließfach besteht, geben?
Ist der Inhalt dieser Schließfächer automatisch versichert, oder muß er extra versichert sein?

WAS passiert mit dem Inhalt dieses Schließfaches, wenn die Bank pleite machen sollte.

Danke für Antwort.

Grüße
Marie

14 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von (abgemeldet) nach 10 Stunden 0 hilfreich
    Re: Schließfach bei der Bank
    Was ich in meinem Schliessfach lege, kann niemand wissen, ausser ich mache es kund. Somit ist es nicht moeglich, den Inhalt zu versichern gegen Brand, Diebstahl oder sonstiges. Theoretisch, Zugriff kann keiner haben ausser der Inhaber. In der Geschichte sind aber Faelle vorgekommen, wo Insider von der Bank Zugriff hatten und den Inhalt gestohlen haben, das sind aber sehr seltene Faelle. Man kann durchaus annehmen, niemand kann Zugriff haben ausser der Eigentuemer. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
    • Antwort von nach 12 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Schließfach bei der Bank
      Was ich in meinem Schliessfach lege, kann niemand wissen,
      ausser ich mache es kund. Somit ist es nicht moeglich, den
      Inhalt zu versichern gegen Brand, Diebstahl oder sonstiges.
      Hm, ist das nicht bei privatem Hausrat genauso? Wieso gibt es dann Hausratversicherungen? Somit ist es nicht moeglich, den
      Inhalt zu versichern gegen Brand, Diebstahl oder sonstiges.
      Einige Kreditinstitute bieten durchaus Versicherungen an. Theoretisch, Zugriff kann keiner haben ausser der Inhaber. In
      der Geschichte sind aber Faelle vorgekommen, wo Insider von
      der Bank Zugriff hatten und den Inhalt gestohlen haben, das
      sind aber sehr seltene Faelle.
      Die Du sicherlich belegen kannst.

      Ganz grundsätzlich: Ohne den Kunden kann man ein Schließfach nicht öffnen, zumindest nicht ohne Gewalt. Ohne den Schlüssel, die Codekarte etc. des Kunden kommt niemand an den Inhalt ohne Brechtstange oder Schweißgerät heran. Man kann durchaus annehmen,
      niemand kann Zugriff haben ausser der Eigentuemer.
      Außer man zahlt die Miete nicht. Dann kann das Fach nach (in der Regel) vier Wochen gewaltsam geöffnet werden; der Inhalt kann dann dazu verwendet werden, die ausstehende Miete zu zahlen.

      Um es vollständig zu machen: Erlangt das KI Kenntnis vom Tode des Mieter, muß es das Schließfach an die Finanzbehörden melden.

      Gruß
      Christian
      • Antwort von (abgemeldet) nach 13 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Schließfach bei der Bank
        Was ich in meinem Schliessfach lege, kann niemand wissen,
        ausser ich mache es kund. Somit ist es nicht moeglich, den
        Inhalt zu versichern gegen Brand, Diebstahl oder sonstiges.
        Hm, ist das nicht bei privatem Hausrat genauso? Wieso gibt es
        dann Hausratversicherungen?
        UM Himmels Willen. Nein, NEIN, das ist nicht genauso. OMG!!! Somit ist es nicht moeglich, den
        Inhalt zu versichern gegen Brand, Diebstahl oder sonstiges.
        Einige Kreditinstitute bieten durchaus Versicherungen an.
        HEHEHEHEHE um Versicherunggeld zu kassieren, aber wenn es um die Entschaedingung geht, dann....... Theoretisch, Zugriff kann keiner haben ausser der Inhaber. In
        der Geschichte sind aber Faelle vorgekommen, wo Insider von
        der Bank Zugriff hatten und den Inhalt gestohlen haben, das
        sind aber sehr seltene Faelle.
        Die Du sicherlich belegen kannst.
        keine Lust. Es kene keinen sinn mit dich zu streiten.
        Ganz grundsätzlich: Ohne den Kunden kann man ein Schließfach
        nicht öffnen, zumindest nicht ohne Gewalt. Ohne den Schlüssel,
        die Codekarte etc. des Kunden kommt niemand an den Inhalt ohne
        Brechtstange oder Schweißgerät heran.
        HAHAHA. Die Bank kann. Hat drittes und viertes und fuenftes Schluessel. Man kann durchaus annehmen,
        niemand kann Zugriff haben ausser der Eigentuemer.
        Außer man zahlt die Miete nicht. Dann kann das Fach nach (in
        der Regel) vier Wochen gewaltsam geöffnet werden; der Inhalt
        kann dann dazu verwendet werden, die ausstehende Miete zu
        zahlen.
        Gewaltsam oeffnen? Was sind das fuer ?Schliessfaecher, aus Pappe?

        Nein, die Bank darf den Inhalt unter keine Umstaenden oeffnen.
        Nur ein Gericht kann das entscheiden, und beim Oeffnen mus ein Staatsanwalt dabei sein, alles wird notiert, fotographiert etc und muss noch in einem speziellen Banktresor trasportiert werden. Die Bank hat gar keinen Recht auf den Inhalt des Schliessfaches. Unter keinen Umstaenden und niemals. NIEMALS NIEMALS NIEMALS NIEMALS NIEMALS NIEMALS NIEMALS NIEMALS NIEMALS NIEMALS

        Mensch das ist der groesste Unsinn den ich je gelesen habe. Was sagt der mod hierzu. Die Bank kann den tresor oeffnen und alles beschlagnehmen, das geschah nie in der Geschichte, und wird es nie in der Zukunft passieren. UNSINN UNSINN UNSINN UNSINN UNSINN
        Um es vollständig zu machen: Erlangt das KI Kenntnis vom Tode
        des Mieter, muß es das Schließfach an die Finanzbehörden
        melden.
        Nur ein Richter kann das, sieh oben.
        Gruß
        Christian
        Du bist keine "Bankmensch". Das sei vorerst festgestellt.
        • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Schließfach bei der Bank
          Hallo,

          eine verwegene Theorie: kann es sein, dass du, Cyberdustz, da du Deutsch als Fremdsprache sprichst, aus einem anderen Land als Deutschland kommst? Wenn keiner etwas anderes erwähnt, wird hier in der Regel nämlich über deutsche Verhältnisse gesprochen. Und die sind in der Regel nicht so, wie du sehr selbstsicher darlegst.

          Ich habe übrigens eine hohe Meinung von exc, der mit plausiblem Fachwissen glänzt und seine Aussagen nötigenfalls belegen kann, sowie von einigen anderen fähigen Teilnehmern des Wissenaustauschs hier. Wenn du in direkten Widerspruch zu einer Anzahl erfahrener Forenteilnehmer treten möchtest, solltest du dir die Mühe machen, Quellen und Belege zu suchen und anzuführen, denn deine Autorität und deine von anderen empfundenen Fachkompetenz ist nicht ganz so weit eintwickelt (der leetspeak-Name ist auch nicht gerade hilfreich ;-)).

          Viele Grüße,
          Sebastian
          • Antwort von (abgemeldet) nach 14 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Schließfach bei der Bank
            Verzeih mich, aber wenn einer behauptet "In dem Falle wenn ich die Miete nicht bezahle, die Bank kann den Schliessfach nach vier Wochen oeffnen" besagt mir, der Bursche hat keine Ahnung wovon er redet und hat nie in seinem leben in einer Bank gegangen. Das alleine spricht fuer sich. Geschweige von den Versichrungen und den restliche Unsinn. Was wird denn geschehen, wenn ich eine Milliarde drin habe. Wird mir die Bank noch Restgeld geben? heheh
            • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
              Re^6: Schließfach bei der Bank
              Wikipedia ist z.B. mit exc einer Meinung:
              "Räumt der Mieter das Schließfach nicht nach Kündigung oder wird die Miete nicht bezahlt, so darf die Bank das Fach nach Maßgabe des Vertrags in Gegenwart eines Zeugen öffnen."

              Maßgabe des Vertrags wird wohl eine angemessene Frist in der Größenordnung von exc' Angabe sein. Ich weiß nicht, wie der Zeuge bestimmt wird, zu erhoffen wäre jemand, der die Milliarde sieht und bezeugen kann.

              Interessant ist auch folgendes am Wikipedia-Artikel: "Über die Nutzung des Bankschließfachs wird ein Mietvertrag zwischen Bank und Kunde abgeschlossen. Dieser enthält meist eine Versicherung des Schließfachinhalts, deren Versicherungshöhe mittels einer Zusatzversicherung erweitert werden kann. Die in der jährlichen Pauschalen enthaltene Versicherungssumme ist zumeist nicht sehr hoch."

              Ich glaube, Versicherungen waren doch auch ein Thema hier im Thread.

              Viele Grüße,
              Sebastian [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
            • Antwort von (abgemeldet) nach 14 Stunden 1 hilfreich
              Re^7: Schließfach bei der Bank

              Wikipedia ist z.B. mit exc einer Meinung:
              "Räumt der Mieter das Schließfach nicht nach Kündigung oder
              wird die Miete nicht bezahlt, so darf die Bank das Fach nach
              Maßgabe des Vertrags in Gegenwart eines Zeugen öffnen."
              Ich habe den Rest nicht gelesen, aber das ist einer von den Faellen, wo Wikipedia nicht Recht hat, oder sogar Unsinn schreibt. Werde mich nicht wundern, wenn Leute wie exc das ediert haben. Den Fach kann niemand oeffnen ohne eine Gerichtsentscheidung. Das ist ueberall in der Welt so und Deutschland wird keine Ausnahme machen.
            • Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
              Re^8: Schließfach bei der Bank
              Hallo, Den Fach kann niemand oeffnen ohne eine
              Gerichtsentscheidung. Das ist ueberall in der Welt so und
              Deutschland wird keine Ausnahme machen.
              Überall? Nur in Deutschland denkt man andres?

              und warum ist das in Österreich sogar in den Mietbedingungen anders geregelt, als Du es für richtig hältst? (schau Dir Punkt 1.4 und 2.7 an)
              https://www.sparkasse.at/sPortal/sparkasseat_de_0198...

              (in D ist es übrigens genau so, da habe ich leider keine onlinequelle gefunden, aber jede Bank oder Sparkasse, die dieses Geschäft betreibt, wird Dir ihre Bedingungen für die Miete von Wertgelassen gerne zur Verfügung stellen)

              Klar, das ist auch illegal und böse von den Banken, die EU hat das verboten und die UN schickt gerade Blauhelmtruppen nach Österreich aus, um Deine unqualifizierte Rechtsauffassungen durchzusetzen.

              Puh, Glück gehabt.

              Uwe
            • Antwort von (abgemeldet) nach 14 Stunden 0 hilfreich
              Re^7: Schließfach bei der Bank

              Wikipedia ist z.B. mit exc einer Meinung:
              "Räumt der Mieter das Schließfach nicht nach Kündigung oder
              wird die Miete nicht bezahlt, so darf die Bank das Fach nach
              Maßgabe des Vertrags in Gegenwart eines Zeugen öffnen."
              haha ja, und wer ist der Zeuge? Der Kumpel meines Kumpel?
              Maßgabe des Vertrags wird wohl eine angemessene Frist in der
              Größenordnung von exc' Angabe sein. Ich weiß nicht, wie der
              Zeuge bestimmt wird, zu erhoffen wäre jemand, der die
              Milliarde sieht und bezeugen kann.
              Und wenn der Zeuge blind ist, was nun.
              Interessant ist auch folgendes am Wikipedia-Artikel: "Über die
              Nutzung des Bankschließfachs wird ein Mietvertrag zwischen
              Bank und Kunde abgeschlossen. Dieser enthält meist eine
              Versicherung des Schließfachinhalts, deren Versicherungshöhe
              mittels einer Zusatzversicherung erweitert werden kann. Die in
              der jährlichen Pauschalen enthaltene Versicherungssumme ist
              zumeist nicht sehr hoch."
              Schoen, dann werde ich gleich zu Bank gehen und meine Diamanten (die ich nicht habe, muss mich von einem anleihen), in den Fach legen, die Versicherung schliessen, das Versicherungsgeld bezahlen, und am naechsten Tag die Diamanten zurueckgeben. Dann werde ich auch den Diebstahl melden. Beide, mein Kumpel und ich und der Bankangestellte werden ueber Nacht um eine Milliarde reicher.
              Ich glaube, Versicherungen waren doch auch ein Thema hier im
              Thread.
              Bei deinen Gedanken habe immer einen Hintergedanken, das die Versicherungen nicht dumm sind. Dumm koennten schon die Versicherten sein, wenn sie auf solche Tricks und hohe Erwartungen fallen.
              Viele Grüße,
              Sebastian


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