Abgeltungssteuer bei Fondswechsel im Depot

Von: , Frage gestellt am So, 21. Dez 2008

Hallo,

wenn jemand innerhalb eines Depots die Fondanteile eines Fonds, der innerhalb von 3 Jahren um 100% gestiegen ist, fast vollständig in einen anderen Fond umtauschen will, muss er darauf auf diese 100% Steuern zahlen?

Oder muss er erst Steuern zahlen, wenn er das Geld von dem Depot runternimmt?

Vielen Dank und mfg:-)
rené

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 44 Minuten 1 hilfreich
    Re: Abgeltungssteuer bei Fondswechsel im Depot

    Hallo, Oder muss er erst Steuern zahlen, wenn er das Geld von dem
    Depot runternimmt?
    die depotführende Bank wird die AgbSt bei jedem Verkauf der Fondsanteile abführen, also schon beim Tausch. Ob vom Verkaufserlös wieder Fondsanteile gekauft werden oder nicht spielt hierfür keine Rolle.
    Natürlich werden an dieser Stelle auch Freistellung und Verluste berücksichtigt.
    Gruß vom Money-Schorsch

    • Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Abgeltungssteuer bei Fondswechsel im Depot

      die depotführende Bank wird die AgbSt bei jedem Verkauf der
      Fondsanteile abführen, also schon beim Tausch.
      ..ab 1.1.2009..Gruss Helmut

      • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Abgeltungssteuer bei Fondswechsel im Depot

        die depotführende Bank wird die AgbSt bei jedem Verkauf der
        Fondsanteile abführen, also schon beim Tausch.
        ..ab 1.1.2009..Gruss Helmut
        danke Euch beiden...

        die Steuer beträgt 25% oder? Oder ist die einkommensteuerabhängig?

        Muss der Anleger Angst haben, dass er Ausversehen Steuern hinterzieht oder regelt das alles die Bank für ihn?

        Es gibt doch Fonds, wo man Rücknahmeaufschlag bezahlt. Ist das ein Verwaltungskostenbeitrag oder hat das was mit der Steuer zu tun?

        • Antwort von nach 20 Stunden 1 hilfreich
          Re^4: Abgeltungssteuer bei Fondswechsel im Depot

          Hallo, die Steuer beträgt 25% oder? Oder ist die
          einkommensteuerabhängig?
          25% pauschal auf alle Erträge. Plus Soli.Plus Kist
          Übrigens erhöht diese Steuer nicht die Progression bei der Est. Muss der Anleger Angst haben, dass er Ausversehen Steuern
          hinterzieht oder regelt das alles die Bank für ihn?
          Wenn die Anlagen bei EINER deutschen Bank liegen wird ihm alles abgenommen. Wer z.B. Fonds in Luxemburg hat muss sich selbst kümmern. Es gibt doch Fonds, wo man Rücknahmeaufschlag bezahlt. Ist das
          ein Verwaltungskostenbeitrag oder hat das was mit der Steuer
          zu tun?
          Das hat nichts mit der Steuer zu tun, ist eine Gebühr am Fonds.

          Gruß der Money-Schorsch

          • Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Abgeltungssteuer bei Fondswechsel im Depot

            hallo,

            danke! Übrigens erhöht diese Steuer nicht die Progression bei der
            Est.
            Kannst du mir den Satz bitte noch mal erklären?

            • Antwort von nach 23 Stunden 1 hilfreich
              Re^6: Abgeltungssteuer bei Fondswechsel im Depot

              Hallo, Übrigens erhöht diese Steuer nicht die Progression bei der
              Est.
              Kannst du mir den Satz bitte noch mal erklären?
              Es gibt keinen Einfluß mehr auf die Einkommensteuer, auch keinen Progressionsvorbehalt oder was man sich sonst als Steuergesetzgeber ausdenken könnte.
              Als kleine Einschrängung wäre natürlich noh anzumerken, daß man, falls sein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt auch weiterhin wie bisher über die Steuererklärung versteuern kann und evtl. zu viel bezahlte Abgeltungssteuer zurück bekommt.

              Cu Rene

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^7: Abgeltungssteuer bei Fondswechsel im Depot

              Hallo, Übrigens erhöht diese Steuer nicht die Progression bei der
              Est.
              Kannst du mir den Satz bitte noch mal erklären?
              Es gibt keinen Einfluß mehr auf die Einkommensteuer, auch
              keinen Progressionsvorbehalt oder was man sich sonst als
              Steuergesetzgeber ausdenken könnte.
              Als kleine Einschrängung wäre natürlich noh anzumerken, daß
              man, falls sein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt auch
              weiterhin wie bisher über die Steuererklärung versteuern kann
              und evtl. zu viel bezahlte Abgeltungssteuer zurück bekommt.
              jetzt wird mir auch klar, warum frau merkel so krampfhaft versucht, allen das geld hinterherzuwerfen. im moment macht kaum einer gewinne und da nützt auch dem staat die AbGSt nicht.

              danke dir...

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^7: Abgeltungssteuer bei Fondswechsel im Depot

              Hallo Cu Rene,
              meines wissens ist die abgefuerte abgeltungssteuer ein fuer alle mal weg und kann spaeter nicht mehr auf einen niedrigeren persoenlichen steuersatz reduziert werden.
              bei zinseinnahmen dagegen ist es so wie du schilderst.
              frohe weihnachten.
              hr [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

            • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
              Re^8: Abgeltungsteuer und Veranlagungswahlrecht

              Hi, meines wissens ist die abgefuerte abgeltungssteuer ein fuer
              alle mal weg und kann spaeter nicht mehr auf einen niedrigeren
              persoenlichen steuersatz reduziert werden.
              dann solltest du dein Wissen mal aktualisieren, z.B. hier:

              http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft_...

              Gruß
              Nils



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