Re^3: Habe ich nach Ablauf einer Schenkung ...
Erstmal hallo....
noch Anspruch darauf?Meine Oma hat für mich vor 13 Jahren eine
Schenkung angelegt bei der Bank.
Das hört sich nach einem Vertrag zu Gunsten Dritter an. Deine
Oma hatte eine Spareinlage (vermutlich 10 Jahre Laufzeit), die
sie dir (evtl. bei Tod?) zukommen lassen wollte.
Normalerweise sind Verträge zu Gunsten Dritter wiederruflich,
d.h. deine Oma kann mit dem Guthaben machen, was sie will,
also die fällige Anlage auflösen und ausgeben, verschenken,
anderweitig anlegen.
Da du die Unterlagen nie gesehen hast, kann das alles nur eine
Vermutung sein.
Offenbar hast du die Schenkung nie angenommen (da hättest du
auf dem Vertrag zu Gunsten Dritter mitunterschreiben müssen),
so dass die Erben nach dem Tod der Oma die Schenkung auch
wiederrufen konnten.
Ich hatte nie Unterlagen dafür
bekommen. die Schenkung lief auf 10 Jahre, ich weiß bei
welcher Bank dies stattfand, jedoch als ich mich darüber
informierte meinten sie das Konto würde nicht mehr
bestehen,nach Ablauf der 10 Jahre wäre die Geldanlage wieder
auf das Konto meiner Oma gegangen,und jeder der die Vollmacht
besass für dieses Konto hatte Zugriff darauf(dies war mein
Vater und meine Tante) letztes Jahr ist meine Oma verstorben.
Der Vertrag zu Gunsten Dritter setzt zur Auszahlung ein
bestimmtes Ereignis voraus. Das kann der Tod sein, aber auch
die Volljährigkeit, die Hochzeit.... das steht aber nur im
Vertrag.
Habe ich überhaupt noch rein rechtlich Anspruch auf diese
Geldanlage?Mir wurde der Vertrag nie gezeigt, trotz mehrfachen
nachfragens.Vielleicht könnte mir ein Anwalt weiterhelfen,aber
eben nur wenn ich überhaupt Anspruch darauf habe,wer weiß das?
Wenn du den Vertrag nie gesehen hast.... wie kannst du dir
dann sicher sein, dass er existierte? klar kannst du über
einen Anwalt geben... aber wie sich das für mich darstellt,
ist die Gier größer als die Wahrscheinlichkeit auf Auszahlung
des Geldes (außer du gehörst zu den gesetzlichen Erben, aber
da die Eltern noch zu leben scheinen, schließe ich das aus).
Sorry, aber jeder kann seine Meinung ändern.... wär ja auch
schlimm, wenn ich mit meinem Geld nicht mehr machen kann, was
ich will... nur weil die zukünftigen Erben schon auf der Lauer
liegen....
Grüße
Deli
Hallo,
vielen Dank für deine AW.Ich habe natürlich diesen Vertrag
unterschrieben,
natürlich?? du hast doch selbst geschrieben "mir wurde der Vertrag nie gezeigt", da kann man doch davon ausgehen, dass du ihn auch nicht unterschrieben hast (also ich schau mir an, was ich unterschreibe).
sowie meine damalige Oma und mein damaliger Opa
(beide verstorben) das ist aber nun sehr lange her, die Anlage
war im Jahr 1993 nach meiner Unterschrift habe keine
Unterlagen mehr bekommen bzw. mir wurde erzählt es würde
nichts davon mehr existieren.Meine Tante meinte nun nach dem
Tod meiner Oma sie hätte alte Unterlagen gefunden bzüglich
dieser Anlage diese gab sie meinem Vater,der immer wieder
Ausreden hat und mir diesen Vertrag nicht aushändigen
will.Deshalb möchte ich wissen, ob es überhaupt Sinn macht
ohne diesen Vertrag einzuklagen, bzw. Nachforschungen
anzustellen.Meine Tante wusste nicht was genau im Vertrag
festgelegt war nur bei welcher Bank und dass meine
Unterschrift darauf war.
Also grundsätzlich kannst du natürlich zum Anwalt gehen und klagen, da hält dich keiner von ab. Aber von uns eine Antwort zu bekommen, ob du es probieren sollst oder nicht, ohne dass wir wissen, was für ein "Vertrag" das war, kannst du nicht erwarten.
Meiner Ansicht nach hat es sich die Oma anders überlegt, und nach Ablauf der Geldanlage das Geld ausgegeben, verschenkt oder sonst was. Das ist im Übrigen auch ihr gutes Recht.
Wenn du IRGENDWAS unterschrieben hast, und deine Tante meint, sie weiß nicht was drin stand, aber dass deine Unterschrift drauf war.... es hätte auch zum Beispiel eine Vollmacht über das Konto sein können. Oder sonst eine Vereinbarung.
Die Tatsache, dass der "Vertrag" für 10 Jahre galt, und die Oma nach 13 Jahren verstorben ist, lässt mich vermuten, dass du keinen Anspruch hast. Aber du scheinst mit der Antwort eh nicht zufrieden zu sein, von daher mach was du für richtig hälst.
Gruß
Deli