Vorfälligkeit nur für 10 Jahre ?
Von: , Frage gestellt am Mi, 25. Feb 2009
Hi,
dies unten las ich eben,
Frage dazu:
man hat einen Kreditvertrag, der auf 15 Jahre zinsgebunden ist, nach 2 Jahren zahlt man wegen berufl. Wegzug Restschuld zurück.
Heisst das, die Bank dürfte ohnehin nur den Zinsschaden für restliche 8 Jahre berechnen (siehe unten) oder für die restlichen 13 Jahre?
Gruss
Frank
"""Außerdem können Verträge mit einer Zinsbindungsfrist von zehn Jahren laut Gesetz regulär und damit entschädigungsfrei nach Ablauf der zehn Jahre gekündigt werden – auch wenn der Vertrag insgesamt 15 Jahre laufen sollte.""""
dies unten las ich eben,
Frage dazu:
man hat einen Kreditvertrag, der auf 15 Jahre zinsgebunden ist, nach 2 Jahren zahlt man wegen berufl. Wegzug Restschuld zurück.
Heisst das, die Bank dürfte ohnehin nur den Zinsschaden für restliche 8 Jahre berechnen (siehe unten) oder für die restlichen 13 Jahre?
Gruss
Frank
"""Außerdem können Verträge mit einer Zinsbindungsfrist von zehn Jahren laut Gesetz regulär und damit entschädigungsfrei nach Ablauf der zehn Jahre gekündigt werden – auch wenn der Vertrag insgesamt 15 Jahre laufen sollte.""""
