Ablösung von Immobilienkredit

Von: , Frage gestellt am Di, 3. Mär 2009

Guten Tag,

mich würde folgender theoretischer Fall interessieren. Jemand hat vor einem Jahr einen Immobilienkredit mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Höhe von 200.000 € abgeschlossen. Dieser Jemand hätte nun die Möglichkeit, die 200.000 € auf einen Schlag zurück zu zahlen und den Kredit abzulösen. Geht das überhaupt? Wieviel lässt die Bank sich sowas kosten? Muss man dann die anfallenden Zinsen der gesamten 20 Jahre zahlen, also das drei oder vierfache von 200.000 €.

Danke für kompetente Antwort

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 28 Minuten 0 hilfreich
    Re: Ablösung von Immobilienkredit

    Hallo,
    das kommt immer auf den Vertrag an. Wenn da nicht drin steht, daß man vorzeitig zurückzahlen kann, geht das nur mit Vorfälligkeitsentschädigung (siehe z.B. http://www.wer-weiss-was.de/article/5038996 ).
    Man kann aber natürlich immer mit der Bank reden. Angesichts der angespannten Lage mancher Banken, machen sie vielleicht ein gutes Angebot.

    Cu Rene

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Ablösung von Immobilienkredit

    einen Schlag zurück zu zahlen und den Kredit abzulösen. Geht das überhaupt?
    Wenn die Bank zustimmt, wozu sie nicht verpflichtet ist. Auf jeden Fall kann man nach 10 jahren mit einer Frist von 6 Monaten kündigen. Wieviel lässt die Bank sich sowas kosten? Muss
    Das hängt davon ab, wie hoch die Bank den "Wiederanlagezins" ansetzt. Das macht jede Bank anders und das ist nicht sehr gut nachvollziehbar. man dann die anfallenden Zinsen der gesamten 20 Jahre zahlen,
    also das drei oder vierfache von 200.000 €.
    Nein, soviel nun auch wieder nicht.

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: eben nicht


      Das hängt davon ab, wie hoch die Bank den "Wiederanlagezins"
      ansetzt. Das macht jede Bank anders und das ist nicht sehr gut
      nachvollziehbar.
      dazu gibt es mittlerweile BGH Urteile die dies genau regeln, wie dies zu berechnen ist und ebend nicht jede Bank rechnen kann wie sie es für richtig hält. Im zweifelsfall kann man das gegen Entgeld von einer Verbraucherzentrale nachrechnen lassen

      • Antwort von nach 14 Stunden 1 hilfreich
        die Vorfälligkeitsentschädigung als solche

        dazu gibt es mittlerweile BGH Urteile die dies genau regeln,
        wie dies zu berechnen ist und ebend nicht jede Bank rechnen
        kann wie sie es für richtig hält. Im zweifelsfall kann man das
        gegen Entgeld von einer Verbraucherzentrale nachrechnen lassen
        Wahrscheinlich meinst Du Entgelt, was sich von entgelten ableitet und nicht von Geld. Ansonsten ist Dein Vertrauen in die Verbraucherzentralen und den BGH bemerkenswert, zumindest hinsichtlich deren Einblick in die Bankbetriebslehre. Im übrigen hat der BGH nur für die Fälle entschieden, in denen der Kunde einen Anspruch auf vorzeitige Ablösung des Kreditverhältnisses hat (bspw. bei Veräußerung der Immobilie, sofern so im Vertrag geregelt). Hat das Kreditinstitut freiwilligen einem Wunsch des Kunden entsprochen, handelt es sich nach Auffassung des BGH bei der Vorfälligkeitsentschädigung um einen frei ausgehandelten Preis, der den Schaden des Kreditinstitutes auch überschreiten darf.

        Weiterhin ging es bei den mir bekannten Urteilen nur um die Frage des kalkulatorischen Wiederanlagezinses, der aber nur ein Faktor für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist.

        Fazit: es hilft, wenn man sich mehr als nur die "Schlagzeile" eines Urteils anschaut.

        C.

      • Antwort von nach 15 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: eben nicht

        dazu gibt es mittlerweile BGH Urteile die dies genau regeln,
        wie dies zu berechnen ist und ebend nicht jede Bank rechnen
        kann wie sie es für richtig hält. Im zweifelsfall kann man das
        gegen Entgeld von einer Verbraucherzentrale nachrechnen lassen
        Mit dem "schwer nachvollziehbar" meinte ich, dass schon die Festlegung des Wiederanlagezinses für den Kunden nicht transparent ist. Wir hatten hierzu kürzlich eine Frage im Forum. Mir persönlich ist nicht klar, wer wann welchen Zinssatz als Wiederanlagezinssatz verwendet. Im von Dir genannten BGH-Urteil ist das meines Wissens nicht festgelegt. Aber wenn Du Genaueres weißt, lerne ich gerne dazu.

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