Bürgschaften und deren Widerruf
Von: , Frage gestellt am Mi, 24. Jan 2001
Tach auch,
ich stehe vor dem Problem, dass ich für einen Bekannten eine "Ausfallbürgschaft" eingehen möchte.
Was ist, wenn dieser nun seinen Verpflichtungen aus dem Bürgschaftsvertrag nicht nachkommen will?
Der Vertrag enthält folgende Verpflichtungen: Er darf seinen Arbeitsplatz nicht kündigen und, falls er gekündigt wird, muss er sich schnellstens um neue Arbeit bemühen. Ebenso muss er mir jedes Jahr eine Kopie der Darlehenskontoauszüge zusenden, damit ich mich darauf einstellen kann, wenn es mal ernst wird.
Wenn der Bekannte nun kündigt, mir die Auszüge nicht zeigt etc. - kann ich dann die Bürgschaft widerrufen? (die Bank wüsste vor Aufnahme des Darlehens von Existenz und Inhalt des Vertrages)
Danke im Voraus
Gruß
HaWeThie
