Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenstilgu
Hallo Peter,
Solltest Du Dein Darlehen vorzeitig, d.h. noch vor Ablauf der Darlehensfrist, ablösen wollen, erhebt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Der Grund:
Die Kreditinstitute refinanzieren die Wohnungsbaudarlehen fristenkongruent, d.h. in Übereinstimmung mit der Laufzeit des Darlehens. Wenn Du früher zurückzahlst, entstehen dem Institut Verluste, die es durch diese Vorfälligkeitsentschädigung wieder ausgleicht. In einem Gerichtsurteil des Finanzgerichts Nürnberg mit dem Aktenzeichen IIIG 9/88 vom 14. Dezember 1988 wurde entschieden, dass Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung für eine Kreditablösung bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten berücksichtigen können.
Gruß
Thorsten
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