Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenstilgung?

Von: , Frage gestellt am Mi, 21. Feb 2001

hallo ;)

suche infos zu Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenstilgung da ein freund dessen vater leider verstorben ist nun stress mit der bank hat

wuerd mich ueber kurzes mail freuen,
danke
peter aus berlin

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Stunden 1 hilfreich
    Re: Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenstilgu

    Hallo Peter,

    Solltest Du Dein Darlehen vorzeitig, d.h. noch vor Ablauf der Darlehensfrist, ablösen wollen, erhebt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Der Grund:
    Die Kreditinstitute refinanzieren die Wohnungsbaudarlehen fristenkongruent, d.h. in Übereinstimmung mit der Laufzeit des Darlehens. Wenn Du früher zurückzahlst, entstehen dem Institut Verluste, die es durch diese Vorfälligkeitsentschädigung wieder ausgleicht. In einem Gerichtsurteil des Finanzgerichts Nürnberg mit dem Aktenzeichen IIIG 9/88 vom 14. Dezember 1988 wurde entschieden, dass Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung für eine Kreditablösung bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten berücksichtigen können.

    Gruß
    Thorsten [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 14 Stunden 1 hilfreich
      Re^2: Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenstil

      Lass dir die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung aber vorrechnen von der Bank, falls Sie nicht aufgeschlüsselt ist.

      Oftmals sind diese (kamm neulich in WISO deutlich überhöht).

      Zulässig sind Sie aber alle mal.

      Ivo

      • Antwort von nach 18 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehenstil

        Die Höehe ist etwa so ermitteln:

        Restlaufzeit * Marktübliche Konditionen minus Restlaufzeit * vereinbarte Konditionen
        Die Differenz wird in Etwa genommen.

        Also 5 Jahre Restlaufzeit 100000 DM z.Z. 8 % vereinbart
        Marktüblich ca. 6 % z.Z.

        100000 * 5 * 8 % = 40000 DM
        100000 * 5 * 6 % = 30000 DM

        In diesem Fall wird die Bank etwa 10000 DM haben wollen.

  2. Antwort von nach 16 Stunden 2 hilfreich
    Was steht den im Vertrag?

    Hallo Peter,

    was steht den im Vertrag bei frühzeitigem Tod des Kreditnehmers?

    Gruß

    Friedrich [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 3 Tagen hilfreich
    DANKE AN ALLE POSTER IM NAMEN VON CARSTEN :)

    [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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