Insidergesetz

Von: , Frage gestellt am Di, 2. Nov 1999

Hi,

ich habe ein kleines Problem. Ich habe in letzter Zeit recht oft den Begriff "Insidergesetz" gehört, weiß aber nicht so recht, worum es da geht. Kann mir das jemand von Euch erklären? Das wäre lieb von Euch!

Danke, Nena

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Insidergesetz

    Insider sind Personen die Zugang zu kursbeeinflußenden Informationen haben.
    Dabei wird unterschieden zwischen Primärinsidern (z.B. Vorstand, Leiter der Bilanzabteilung etc.) und Sekundärinsidern (z.B. Ehefrau des Vorstands, Journalisten, Bankberater des Primärinsiders).
    Grob gesagt regelt das Gesetz, das Personen die direkt oder indirekt Kenntnis von kursbeeinflußenden Faktoren erlangen, diese nicht in Aktientransaktionen umsetzen dürfen.
    Ein Beispiel: Erhält ein Familienmitglied des Vorstands Kenntnis von einer bevorstehenden Übernahme eines Konkurrenzunternehmens und kauft daraufhin Aktien dieser Unternehmen, so stellt dies einen Insiderverstoß dar.
    Ich hoffe das hilft Dir ein wenig weiter. Für weitere Fragen kannst Du Dich gerne auch an [E-Mail-Adresse entfernt] wenden.

  2. Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
    Re: Insidergesetz

    Hi,
    Deine Frage ist in der vorigen Antwort ja schon ganz gut gelöst worden. Daher fasse ich mich kurz:
    schau mal unter http://www.bawe.de, da findest Du viel zu dem Thema.
    Ansonsten habe ich noch etwas anzubieten:
    Ich habe in meinem BWL-Studium eine Hausarbeit über Insiderproblematik geschrieben, falls Du Interesse hast, e-mail an [E-Mail-Adresse entfernt] (ca. 20 Seiten)

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