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Re: Insidergesetz
Insider sind Personen die Zugang zu kursbeeinflußenden Informationen haben.
Dabei wird unterschieden zwischen Primärinsidern (z.B. Vorstand, Leiter der Bilanzabteilung etc.) und Sekundärinsidern (z.B. Ehefrau des Vorstands, Journalisten, Bankberater des Primärinsiders).
Grob gesagt regelt das Gesetz, das Personen die direkt oder indirekt Kenntnis von kursbeeinflußenden Faktoren erlangen, diese nicht in Aktientransaktionen umsetzen dürfen.
Ein Beispiel: Erhält ein Familienmitglied des Vorstands Kenntnis von einer bevorstehenden Übernahme eines Konkurrenzunternehmens und kauft daraufhin Aktien dieser Unternehmen, so stellt dies einen Insiderverstoß dar.
Ich hoffe das hilft Dir ein wenig weiter. Für weitere Fragen kannst Du Dich gerne auch an [E-Mail-Adresse entfernt] wenden.