Bürgschaft über 200.000,- wird eingefordert

Von: , Frage gestellt am Do, 24. Jun 2010

Hallo Experten,
folgende Problematik hat sich ergeben :
Ich bin Geschäftsführer meiner eigenen GmbH. Habe vor kurzem Insolvenzantrag gestellt.Jetzt hat die Bank alle Verträge Konto,Darlehen)gekündigt. Habe privat uneingeschränkt für alles gebürgt. Beim heutigen Gespräch sagte die Bank ich solle ein notarielles Schuldanerkenntnis machen ansonsten müßten sie Mahnbescheid beantragen. Zum Notar gehen um Zeit zu gewinnen (aber für was eigentlich) oder gleich privatinsolvenz beantragen ?

Weiß erstmal nicht weiter und hoffe auf gute Ratschläge.

Danke fürs erste.

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bürgschaft über 200.000,- wird eingefordert

    Hi,

    eine GmbH eröffnet man, damit man eben nicht für die Firma haftet, dafür hat ja die GmbH das Stammkapital.

    Ob du nun die Bank bedienen kannst oder nicht können wir dir nicht sagen. Solltest du dafür kein Geld haben, musst du schauen ob du das Astottern kannst. Evtl. mal an eine Schuldnerberatung wenden. Die Verbraucherschützer helfen dir bei der Suche gerne.

    • Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Bürgschaft über 200.000,- wird eingefordert

      Hi,

      eine GmbH eröffnet man, damit man eben nicht für die Firma
      haftet, dafür hat ja die GmbH das Stammkapital.
      In der Praxis fordern Kreditgeber aber, wie im konkreten Fall hier, eine persönliche Haftung/ Bürgschaft, so daß das Privatvermögen voll mit dabei ist.

      Eine Erstberatung beim Rechtsanwalt hilft weiter.

  2. Antwort von nach 16 Stunden 0 hilfreich
    Re: Bürgschaft über 200.000,- wird eingefordert

    Beim heutigen Gespräch sagte die Bank ich solle ein notarielles Schuldanerkenntnis machen
    Das kostet Geld. ansonsten müßten sie Mahnbescheid beantragen.
    Wie wäre es damit, einfach mal zur Schuldnerberatung oder zum Rechtsanwalt zu gehen?

  3. Antwort von nach 16 Tagen 0 hilfreich
    Re: Bürgschaft über 200.000,- wird eingefordert

    Tach,
    das N-S-A kann ein gangbarer Weg sein, für den Fall, dass man mit der Bank einen entsprechenden Zahlungsplan vereinbaren kann. Und daraus muss sich dann ergeben, dass die Möglichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung erst von Seiten der Bank in Anspruch genommen wird, wenn man seinen Verpflichtungen aus dem Zahlungsplan nicht nachkommt. Einfach so zum Notar und ein N-S-A blanko der Bank geben: tödlich!!! Damit hat die Bank einen sofort vollstreckbaren Titel, den sie sonst nur auf dem Weg des gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahrens erwirken muss.
    Letztendlich RA befragen; und Gespräche mit der Bank sind nie das schlechteste.

    Gruss

    B

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