Re: Aktienverkauf innerhalb der Spekulationsfrist
Hallo Frager, ah Christian,
der Spekulationsgewinn(*), den Du erzielst (also: Verkaufserlöse inkl. Gebühren abzgl. Kaufbetrag inkl. Gebühren) geht als Einkommen aus privaten Veräußerungsgeschäften in das zu versteuernde Einkommen ein. Somit richtet sich die Besteuerung ganz normal nach der Einkommensteuertabelle, nach der dann Dein gesamtes Einkommen (also auch aus unselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung usw.) besteuert wird.
Noch Fragen?
Gruß
auch ein Christian
(*)
Zu versteuern ist dieses Jahr bei dt. Aktien der gesamte Erlös, bei ausländischen der halbe. Ab nächstem Jahr allgemein zur Hälfte.
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