Hauskredit Zahlungen

Von: , Frage gestellt am Fr, 8. Jun 2012
Hallo

Familie kann Hauskredit nicht mehr bezahlen!
Kann ich mit meinem eigenem Haus belastet werden,oder mit meinem Geld belangt werden,bei Verkauf oder Zwangsversteigerung???

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Minuten 0 hilfreich
    Re: Hauskredit Zahlungen
    Hallo Familie kann Hauskredit nicht mehr bezahlen!
    Wer ist Familie ? Eltern ? Geschwister ? Kann ich mit meinem eigenem Haus belastet werden,oder mit meinem Geld belangt werden,bei Verkauf oder Zwangsversteigerung???
    Bist Du Kreditnehmer oder Bürge ? Dann ja.
    • Antwort von nach 26 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Hauskredit Zahlungen
      Hallo
      Der Vater,die Mutter ist gestorben,dadurch haben ich und meine Schwester ihren Teil zu je 1/4 erhalten,nun bekamm ich einen schrieb,das ich mit der Verwertung der Grund pfandrechte rechnen muss!!!
      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Hauskredit Zahlungen
        Der Vater,die Mutter ist gestorben,dadurch haben ich und meine Schwester ihren Teil zu je 1/4 erhalten,
        Also bist Du Miteigentümer. nun bekamm ich einen schrieb,das ich mit der Verwertung der Grund pfandrechte rechnen muss!!!
        Offenbar ist der Kredsti Deiner eltern notleidend geworden. Wenn Du nicht für sie gebürgt hast, kann man an Dein Vermögen nicht heran. Ausnahme ist das Haus der eltern, das Dir zu 25 % gehört. Das Haus könnte von der Bank zwangsversteigert werden. (Wenn Du und Deine Schwester dem Vater finanziell nicht beispringt)
        • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
          Bist Du Dir ganz sicher???
          Wenn Du nicht für sie gebürgt hast, kann man an Dein Vermögen
          nicht heran. Ausnahme ist das Haus der eltern, das Dir zu 25 %
          gehört. Das Haus könnte von der Bank zwangsversteigert werden.
          Bist du Dir ganz sicher?
          Wenn die Schulden den Wert des verkauften/versteigerten Hausanteiles übersteigen, bleibt der Erbe aus meiner Sicht evtl. dieses Geld gegenüber der Bank schuldig.

          Eine Möglichkeit wäre, das Erbe komplett auszuschlagen. Ob das jetzt noch geht (lange nach dem Todesfall, aber unmittelbar nachdem die Info mit der Überschuldung des Hauses bekannt wurde), ist die Frage.

          Weiß hier jemand mehr darüber?

          Ansonsten kann ich dem Fragesteller nur dringend raten, SOFORT anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen!
          • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
            Re: Bist Du Dir ganz sicher???
            Bist du Dir ganz sicher?
            Natürlich nicht. Dazu sind die Fragestellungen hier im Forum meistens zu lückenhaft.

            Ich wollte nur darauf hinaus, dass er mit als Sicherungsgeber (Mit-Hauseigentümer) nicht automatisch ion die Rolle des Kreditnehmers rutscht. Dass er als Erbe evt. für die Verbindlichekiten des Erblassers aufkommen muß, steht außer Frage. Danach war aber nicht gefrygt, deswegen wollte ich nicht spekulieren. Ansonsten kann ich dem Fragesteller nur dringend raten, SOFORT anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen!
            Evt. reicht schon ein klärendes Gespräch mit der Bank.
          • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
            Re: Bist Du Dir ganz sicher???
            Wenn die Schulden den Wert des verkauften/versteigerten
            Hausanteiles übersteigen, bleibt der Erbe aus meiner Sicht
            evtl. dieses Geld gegenüber der Bank schuldig.
            Hier ging es erst einmal darum, daß er in seiner Rolle als (Mit)Eigentümer eines belasteten Hauses über eine drohende Zwangsversteigerung informiert wurde. Das Thema Erbschaft ist ein ganz anderes; dann bekäme er aber nicht den Brief wegen der drohenden Zwangsversteigerung, sondern einen wegen der ausstehenden Verbindlichkeiten.

            Zwei völig verschiedene Paar Schuhe. Eine Möglichkeit wäre, das Erbe komplett auszuschlagen. Ob das
            jetzt noch geht (lange nach dem Todesfall, aber unmittelbar
            nachdem die Info mit der Überschuldung des Hauses bekannt
            wurde), ist die Frage.

            Weiß hier jemand mehr darüber?
            http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1944.html
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