Hi!
Du hast die Geier sofort am Hals, wenn Du Arbeitslosengeld
beziehst - egal ob Kirchenmitglied oder nicht.
Da gibt es auch schon höchstrichterliche Urteile, die dieses
Verfahren absegnen.
Das ist für mich der beste Anreiz, niemals auch nur einen
Monat arbeitslos gemeldet zu sein ;-)).
Ich habe gerade mal auf den Seiten diverser Kirchen nachgeforscht. Da steht folgendes:
"Im Prinzip entrichten alle Kirchenmitglieder der jeweiligen Landeskirche Kirchensteuer. Faktisch jedoch zahlen z.B. in der Evangelischen Kirche in Württemberg nur rund ein Drittel der Mitglieder Kirchensteuer. In anderen Landeskirchen - auch in der katholischen Kirche - verhält es sich ähnlich. [...] Das heißt: Wer keine Lohn- oder Einkommensteuer entrichten muß, zahlt auch keine Kirchensteuer!
[...]
Zahlen Rentnerinnen und Rentner Kirchensteuer? Nein. Nur wenn in der Rente ein Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegt, wird für diesen Ertragsanteil auch Kirchensteuer berechnet.
[...]
Zahlen auch Arbeitslose Kirchensteuer? Die Antwort lautet eindeutig NEIN. Kein Arbeitsloser zahlt in irgendeiner Form Kirchensteuer. Zur Verwirrung in der Öffentlichkeit führt allerdings immer wieder die Berechnung des Arbeitslosengeldes durch die Bundesanstalt für Arbeit. Dabei werden vom letzten Bruttolohn rein rechnerisch die "gewöhnlich anfallenden Abzüge" pauschal abgezogen. Zu diesen "gewöhnlich anfallenden Abzügen", wie den Sozialversicherungs-, Renten- und Krankenkassenbeiträgen, gehört auch die Kirchensteuer. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung 1994 in einem Urteil bestätigt. Durch diese rein rechnerische Berücksichtigung der Kirchensteuer - die entsprechende Summe wird ja nicht an die Kirche weitergeleitet - kommt die Bundesanstalt für Arbeit zu Ersparnissen, die Kirche aber nicht zu Einnahmen."
Quelle: http://members.aol.com/KircheOedi/steuerr.htm#s2
Zusammenfassung:
- Wer als Arbeitnehmer in einer Kirche Mitglied ist, zahlt Kirchensteuer
- Rentner zahlen erst ab bestimmten Einkommen Kirchensteuer
- Arbeitslose zahlen keine Kirchensteuer
Mich würde interessieren, was auf der Steuerkarte des Thread-Starters für eine Religion eingetragen ist. Wenn da "keine" steht, dürfte er auch nicht zu irgendeiner Kirchensteuer herangezogen werden. Ausnahme: Kirchenaustritt im laufenden Jahr. Da läuft die Kirchensteuer bis Jahresende weiter, sofern man nicht umgehend eine Änderung der Steuerkarte beantragt!
Ansonsten empfehle ich nachfolgenden Link zum Thema "Kirche und Steuern":
http://www.jurathek.de/kai/tippsurteile/tipp0204.htm
Grüße
Heinrich