Hallo,
wenn du einen Schuldtitel (vollstreckbares Urteil, Vollstreckungsbescheid, etc.) besitzt, kannst du Vollstreckungsauftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher oder an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle stellen. Diese ist eine Abteilung des Amtsgerichts und weist die Vollstreckungsaufträge jeweils an den richtigen Gerichtsvollzieher.
Du kannst dir viel Geld sparen, wenn du dich mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher in Verbindung setzt (die Adresse erfährst du über eben diese Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle) und ihm dein Anliegen schilderst. Eventuell kann er dir schon vorab Auskünfte über deinen Schuldner geben, z.B. ob er eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und ob da überhaupt was zu holen ist.
Wenn nämlich nicht, dann kannst du dir die Mühe und die Gebühren für die Zwangsvollstreckung sparen.
Peter Heinz