Inkassofragen

Von: , Frage gestellt am Do, 17. Jan 2002

Hallo,

meine Freundin möchte die Schulden eines ehemaligen Freundes über eine Inkassofirma eintreiben.
Gerichtsurteil ohne Wiederrufsmöglichkeiten liegt vor.

Was ist bei in Anspruchnahme einer Inkassofirma zu berücksichtigen, damit sie nicht wieder auf die Nase fällt.
Leider gibt es ja überall schwarze Schafe?
Wer kennt gute Inkassofirmen?

Ralf

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Minuten 0 hilfreich
    Re: Inkassofragen

    Hallo,

    meine Freundin möchte die Schulden eines ehemaligen Freundes
    über eine Inkassofirma eintreiben.
    Gerichtsurteil ohne Wiederrufsmöglichkeiten liegt vor.
    Vielleicht kannst Du mal im Brett RECHT zum Thema Schulden fragen.
    Geht denn nicht ein Gerichtsvollzieher, der pfändet? Ist meist günstiger.
    Oder hat der Freund schon den Finger gehoben? (eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben) Dann bekommen beide wenig...
    Gernauso, wenn es mehrere Gläubiger gibt...
    Was ist bei in Anspruchnahme einer Inkassofirma zu
    berücksichtigen, damit sie nicht wieder auf die Nase fällt.
    Leider gibt es ja überall schwarze Schafe?
    Wer kennt gute Inkassofirmen?

    Ralf
    Aber frag mal in RECHT nach...

    mus.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Inkassofragen

      Hallo,

      meine Freundin möchte die Schulden eines ehemaligen Freundes
      über eine Inkassofirma eintreiben.
      Gerichtsurteil ohne Wiederrufsmöglichkeiten liegt vor.
      Vielleicht kannst Du mal im Brett RECHT zum Thema Schulden
      fragen.
      Geht denn nicht ein Gerichtsvollzieher, der pfändet? Ist meist
      günstiger.
      Oder hat der Freund schon den Finger gehoben? (eine
      Eidesstattliche Erklärung abgegeben) Dann bekommen beide
      wenig...
      Gernauso, wenn es mehrere Gläubiger gibt...
      Was ist bei in Anspruchnahme einer Inkassofirma zu
      berücksichtigen, damit sie nicht wieder auf die Nase fällt.
      Leider gibt es ja überall schwarze Schafe?
      Wer kennt gute Inkassofirmen?

      Ralf
      Aber frag mal in RECHT nach...
      Danke, daran hatte Sie noch nicht gedacht.

      Ralf

  2. Antwort von nach 14 Stunden 0 hilfreich
    Re: Inkassofragen

    Hallo,

    ich empfehle, die Finger grundsätzlich von Inkassobüros zu lassen.
    Wenn die Beitreibung der Forderung Aussicht auf Erfolg hat, kannst du es selbst machen (Antrag auf Vollstreckung stellen).
    Wenn keine Erfolgsaussichten bestehen, nützt auch das Inkassounternehmen nichts. Es kostet nur Geld.

    Peter Heinz

    • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Inkassofragen

      Hallo,

      ich empfehle, die Finger grundsätzlich von Inkassobüros zu
      lassen.
      Wenn die Beitreibung der Forderung Aussicht auf Erfolg hat,
      kannst du es selbst machen (Antrag auf Vollstreckung stellen).
      Wenn keine Erfolgsaussichten bestehen, nützt auch das
      Inkassounternehmen nichts. Es kostet nur Geld.
      Hallo Peter,

      wo stelle Antrag auf Vollstreckung?

      Danke
      Ralf

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Inkassofragen

        Hallo,

        wenn du einen Schuldtitel (vollstreckbares Urteil, Vollstreckungsbescheid, etc.) besitzt, kannst du Vollstreckungsauftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher oder an die Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle stellen. Diese ist eine Abteilung des Amtsgerichts und weist die Vollstreckungsaufträge jeweils an den richtigen Gerichtsvollzieher.
        Du kannst dir viel Geld sparen, wenn du dich mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher in Verbindung setzt (die Adresse erfährst du über eben diese Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle) und ihm dein Anliegen schilderst. Eventuell kann er dir schon vorab Auskünfte über deinen Schuldner geben, z.B. ob er eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und ob da überhaupt was zu holen ist.
        Wenn nämlich nicht, dann kannst du dir die Mühe und die Gebühren für die Zwangsvollstreckung sparen.

        Peter Heinz

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