Hallo Experten,
ist es richtig das eine Rechnung auf der der Bruttobetrag der MWST Satz und der MWST Betrag ausgewiesen sind aber nicht der Nettobetrag, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Gibt es da Urteile zu ?
Danke
STtephan
Hallo Experten,
ist es richtig das eine Rechnung auf der der Bruttobetrag der MWST Satz und der MWST Betrag ausgewiesen sind aber nicht der Nettobetrag, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Gibt es da Urteile zu ?
Danke
STtephan
Hallo!
Alte Regelung (bis 31.12.2001): Abschnitt 202 (4) UStR
= VoSt-Abzug möglich
Neue Regelung: BFH-Urteil vom 27.7.2000, DStR 2000 S. 2083
= kein VoSt-Abzug mehr möglich (restriktive Auslegung §15 Abs.1 S.1 Nr.1 UStG i.V.m. §14 Abs.1 S.2 Nr.5 und §10 Abs.1 S.2 UStG.
Ciao!
Nemo
Hallo,
Alte Regelung (bis 31.12.2001): Abschnitt 202 (4) UStR
= VoSt-Abzug möglichNeue Regelung: BFH-Urteil vom 27.7.2000, DStR 2000 S. 2083
= kein VoSt-Abzug mehr möglich (restriktive Auslegung §15
Abs.1 S.1 Nr.1 UStG i.V.m. §14 Abs.1 S.2 Nr.5 und §10 Abs.1
S.2 UStG.
Außer bei Kleinbeträgen natürlich.
Cu Rene