Hi,
Pauschale gibt es dafür nicht. Aber Werbungskosten sind glaubhaft zu machen, wobei die Beweislast weiterhin beim Steuerbürger liegt. Also eine Aufstellung machen, der Steuererklärung beilegen und abwarten. Manchmal sind Steuerbeamte auch kulant. Bei der Aufstellung reale Beträge nehmen, nicht Fantasiebeträge (der Höhe nach).
Viele Grüße
Cirwalda
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Hallo,
Du kannst es ruhig versuchen, indem Du einfach schätzt, wieviel Dich eine Bewerbung gekostet hat (Porto, Mappe, Foto). Auch die Kosten für die Fahrten zu den Bewerbungsgesprächen kannst Du ansetzen. Wenn Du mit dem Pkw gefahren bist, mach eine Aufstellung mit den Zielorten und den gefahrenen Kilometern (Seit 2001 DM 0,58 / gefahrenem Kilometer). Wenn Du nachvollziehbare Beträge ansetzt, hat das Finanzamt eigentlich bisher immer zugestimmt, nach meiner Erfahrung.