Ich habe meinen FirmenPKW nach 5 Jahren abgeschrieben. Muss ich nun beim Verkauf des PKWs die USt auch an das FA abführen? Ggf. auch dann, wenn ich den PKW an eine Privatperson verkaufe?
Gruß Hans
Ich habe meinen FirmenPKW nach 5 Jahren abgeschrieben. Muss
ich nun beim Verkauf des PKWs die USt auch an das FA abführen?
Ggf. auch dann, wenn ich den PKW an eine Privatperson
verkaufe?
Gruß Hans
ja, aber auch den Ertrag zwischen Restwert und Verkaufspreis ist steuerpflichtig (sog. a.o. Ertrag).
Also Restwert 1,-- DM (EUR), Verkaufspreis 1160,-- DM/EUR. (schräge Rechnung).
1000 DM/EUR Gewinn erfreuen als zusätzliche Ertragsverbesserung das Finanzamt, den Restwert kannst dann abschreiben und der Rest ist MwSt (an den EUR muß ich mich erst noch gewöhnen), der dann mit der VSt aus der Bewirtung des Käufers zum Teil (!) verrechnet werden darf.