Schenkungssteuer und Verjährung

Hallo.

Ich hoffe ihr könnt mir bei diesem Fall helfen.

Von 1989 bis 1991 habe ich von meinem Großvater jedes Jahr einen Betrag geschenkt bekommen. Dies wurde urkundlich als Schenkung festgehalten. Dieser Betrag war so groß dass Schenkungststeuer angefallen wäre (wie ich nun heute weiss).

Mein Notar sagte mir damals, dass das Finanzamt sich bei mir melden würde zwecks der Schenkungststeuer, falls diese überhaupt anfiele. Ich solle also den Bescheid abwarten.

Das habe ich also bis heute getan. Denn nun kommt ein Brief vom Finanzamt, ich hätte die Steuer hinterzogen. Es kämem nun zusätzliche kosten auf.

Einmal die Steuerschuld und dann die Zinsen von 0,5% pro Monat jeden Jahres aus die Steuerschuld.

Nun esrtens habe ich das ja nicht gemacht weil ich Steuern hinterziehen wollte (es ist kein großer Betrag). Und zweitens melden die sich jetzt nach über 10 Jahren.

Ist das denn nicht schon verjährt?

Vielen Dank für antworten.

Stefan

Hallo!

Die Schenkungssteuer entsteht im Zeitpunkt der Schenkung. Die Frist für die Festsetzung beginnt jedoch frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem der Schenkungsvorgang dem Finanzamt mitgeteilt wurde. Offenbar ist dem Finanzamt eine solche Anzeige nicht zugegangen, da es den Sachverhalt von Amts wegen ermittelt hat. Die Festsetzungsfrist hat nach dem geschilderten Sachverhalt aller Wahrscheinlichkeit nach erst mit Ablauf des vergangenen Jahres begonnen. Die sogenannte Festsetzungsverjährung, die Du vermutlich meinst, tritt mit Ablauf der Festsetzungsfrist ein. Diese beträgt regulär (aus dem Bauch heraus) vier Jahre, bei Hinterziehung 10 Jahre.

Fazit: Der Anspruch auf Schenkungssteuer ist noch nicht verjährt!

Ciao!
Nemo