Lohnsteuer bei Nebenjob

Hallo Experten,

ich mache seit dem 01.08.01 eine Ausbildung zum Fachinformatiker, in der ich 600€ Brutto verdiene. Nebenbei jobbe ich noch ein wenig (schon seit längerer Zeit) und verdiene dabei 184€ zusätzlich.

Ich habe mir dazu natürlich am 02.01.01 eine Freistellungsbescheinigung für 630DM Jobs geholt dir mir natürlich auch gewährt wurde (war zu der Zeit noch Schüler).

Nun wollte ich mich heute um die Freistellungsbescheinigung für 2002 bemühen und mir wurde gesagt dass mir keine Freistellung zusteht wenn ich andere positive Einkünfte hätte, und die hab ich ja mit der Ausbildungsvergütung. Ich soll nun also den Nebenjob auf Steuerklasse VI laufen lassen, was sich natürlich vorne und hinten nicht rentiert.
Ausserdem bezahle ich für die Ausbildungsvergütung noch keine Lohnsteuer und das würde sich dann ja evtl. auch ändern.

Nun wär das erste Problem was ich sehe, dass ich ja seit dem 01.08. nebenbei Einkünfte hatte. Werden da jetzt steuern nachgefordert? Oder was ist mit dieser Sache?

Ausserdem: Gibt es da nicht einen Betrag den man verdienen darf, ohne dass es versteuert wird? Hat der Finanzbeamte mir das richtige erzählt?

Bin für jeden Tipp oder jede Anmerkung dankbar!

Grüsse vom
Stift

Hallo,
für’s Jahr 2001 musst Du eine Steuererklärung abgeben und die Einkünfte aus Deinem Nebenjob angeben, die Du im ganzen Jahr verdient hast, nicht erst seit Du die Ausbildung angefangen hast. Es ist tatsächlich so, dass Du in 2001 positive Einkünfte hattest (oder hast Du so viel Werbungskosten, dass Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit negativ sind? Wohl kaum) und Du deshalb keinen freigestellten Aushilfsjob haben kannst.

Ob in Endeffekt überhaupt eine Steuer rauskommt, musst Du ausrechnen (lassen). Eine Steuererklärung musst Du auf jeden Fall abgeben, weil Du positive Einkünfte hast.

Für 2002 musst Du entweder tatsächlich in den sauren Apfel beißen und mit Steuerklasse VI besteuert werden oder Dein Aushilfs-Arbeitgeber muss Dich pauschal versteuern. Wird er aber wahrscheinlich nicht tun, weil er auch noch pauschale Kranken- und Rentenversicherung bezahlen muss.

Für Deine Ausbildungsvergütung wird sich aber bei 600 € trotzdem noch keine Lohnsteuer ergeben, wenn Du mit Steuererklasse I besteuert wirst.

Mit einer zweiten Steuerkarte mit Klasse VI musst Du aber ebenfalls eine Steuererklärung abgeben und dann kann sich evtl. auch eine Steuernachzahlung ergeben.

Fleiss lohnt sich einfach nicht mehr.

Gruss
Mimmi

hi,

ich glaube (weiss es auf anhieb nicht und habe keine zeit zum nachlesen :wink: - das es die möglichkeit gibt teile des in deiner lohnsteuerkarte klasse I eingebauten grundfreibetrages auf die 2. karte mit der VI zu übertragen. dazu musst du natuerlich berechnen, wieviel du für die klasse VI brauchst, das es steuerfrei bleibt.

wie die opt. verteilung aller freibetraege ist, muesstest du mit einem lohnrechner testen (sh. zb. http://www.kgo.de) …

muss ich mal nachlesen …

gruss vom

showbee

erst mal danke (o.T.)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]