Hallo, ich bin dienstlich viel unterwegs, auch ueber mehrere Tage und im Ausland. Mein Arbeitgeber erstattet mir dabei den Verpflegungsmehraufwand mit der gesetzlichen steuerfreien Tagegeldpauschale, die Hotelkosten werden in Hoehe der tatsaechlich angefallenen Kosten erstattet.
In der vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Liste mit den Auslandstagegeldern (http://www.steuernetz.de/topthema/A1TT184.pdf) stehen neben den Tagegeldern auch Uebernachtungskosten-Pauschalen, wozu sind die denn gut?
Angenommen, ich uebernachte in Frankreich, das Hotelzimmer kostet 40 Euro, und die kriege ich hinterher auch in voller Hoehe vom Arbeitgeber erstattet. Die Uebernachtungskosten-Pauschale fuer Frankreich betraeg aber 52 Euro, kann ich da die Differenz (52 - 40 = 12) als Werbungskosten von der Steuer absetzen?
Danke schon mal, Jan
Angenommen, ich uebernachte in Frankreich, das Hotelzimmer
kostet 40 Euro, und die kriege ich hinterher auch in voller
Hoehe vom Arbeitgeber erstattet. Die
Uebernachtungskosten-Pauschale fuer Frankreich betraeg aber 52
Euro, kann ich da die Differenz (52 - 40 = 12) als
Werbungskosten von der Steuer absetzen?
hi jan,
du hast ein wahlrecht, ob du die taetsaechlichen kosten ansetzt und aus der übernachtung noch das frühstück rausrechnest oder ob du die pauschale nimmst.
frühstücksbetrag ist 1/5tel der vollen verpflegungsmehraufwendungspauschale des bestimmten auslandes. die kürzung ist nur vorzunehmen, wenn das frühstück ausgewiesen ist, sonst ist davon auszugehen, das es extra abgerechnet wurde.
ob die pauschale günstiger ist oder nicht, musst du entscheiden. die differenz zw. ansatz und steuerfreier erstattung ist dann bei dir der werbungskostenabzug, das hast du korrekt gedacht.
wenn du in länder reist, die nicht in der tabelle sind, dann gilt luxemburg, schon gewusst?
gruss vom
showbee