meine partnerrin hat staubsauger erkauft. nur zwei monate. dafür gabs eine provision. bar auf die hand. bei einer betriebsprüfung kam herraus das sie geld erhalten hat. die lohnsteuer für das betreffende jahr war bereits abgeshlossen.
jetzt sagt das finanzamt nachversteuern ja kosten nein ?
da ja der steuerbescheid bereits abgeschlossen ist.
kann das sein ?
was ist da noch zu beachten ?
KFz, Unfallschäden etc.
wenn ich das richtig verstanden habe, wurden also diese einnahmen samt dazugehörigen ausgaben nicht bei der einkommensteuerveranlagung erklärt.
dann wird der bescheid zuungunsten nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO geändert, da dem FA neue tatsachen bekannt werden. zugunsten des stpfl. wird nur geändert, wenn ihn kein grobes verschulden trifft. dies wäre hier eigentlich gegeben.
nun ist es aber so, dass das grobe verschulden unbeachtlich ist, wenn die zu einer niedrigeren steuer führenden tatsachen in einem unmittelbaren zusammenhang mit neuen tatsachen stehen, die zu einer höheren steuer führen
hierzu: § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO
dazu auch ein BFH urteil: BFH, Urteil v. 19.10.1995, V R 60/92, BStBl 1996 II S. 149
ein zusammenhang ist gegeben, wenn die steuererhöhende tatsache ohne die steuermindernde tatsache nicht denkbar wäre (bsp. fahrtkosten zu verkaeufen bei der handelsvertretung).
also muessen zumindest eng in zusammenhang stehende ausgaben „gegengerechnet“ werden.
jedoch kann das FA auch nach § 177 AO hierbei gleich fehler im ersten bescheid gegenkorrigieren. bsp. es wurden fälschlicherweise ein ausbildungsfreibetrag von 2.400 DM statt 1.800 DM fürs kind angsetzt, diesen fehler kann FA auch noch korrigieren…
hoffe es ist auch alles so, denn deine angaben waren etwas „dürftig“. ich gehe mal von einem bestandskräftigen bescheid zur einkommensteuer aus, der jedoch noch nicht so alt ist, das die festsetzungsfrist ausgelaufen ist. ggf. könnte diese sogar wg. steuerverkürzung / hinterziehung statt 4 jahren auch 5 oder 10 jahre betragen… das kann ich von hier aus nicht sehen!