Hi all,
schliesst ein komunaler innerstädtischer entwicklungszuschuss eine IZ am mietwohngebaeude aus oder mindert er nur die anschaffungs/herstellungskosten des zu fördernden objektes?
also:
200.000
- 10.000 zuschuss gemeinde
= 190.000 * 15% IZ
oder
200.000 * 15% IZ
= 30.000
???
ich gehe davon aus, das die IZ möglich ist und der zuschuss als echter zuschuss nur die AHK mindert? wo kann man das nachlesen?
dankende grüsse vom
showbee
Hallo Showbee!
IZ nach §3 InvZulG 1999? - Falls ja, zwei gute Nachrichten…
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Der Zuschuss mindert nicht (!) die Bemessungsgrundlage, denn
im Betriebsvermögen bestände Wahlrecht zwischen Sofort-BE oder „erfolgsneutraler“ Übertragung auf AK. Daher wird zugunsten des Stpfl. im PV sofortiger Ansatz (ohne steuerliche Auswirkung) angenommen.
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(Umkehrschluss:smile: Wenn dies ausdrücklich geregelt wurde, besteht insoweit offenbar kein Kumulationsverbot!
Fundstelle zu 1: OFD Rostock - 24.2.2000 InvZ 1300 A - St232 (siehe DStR 2000 S.556).
Ciao!
Nemo
hi,
- Der Zuschuss mindert nicht (!) die Bemessungsgrundlage,
denn im Betriebsvermögen bestände Wahlrecht zwischen Sofort-BE :oder „erfolgsneutraler“ Übertragung auf AK. Daher wird :zugunsten des Stpfl. im PV sofortiger Ansatz (ohne steuerliche
Auswirkung) angenommen.
also, IZ’technisch keine minderung der AHK, aber wohl für die einkünfteermittlung im rahmen der AfA gem. EStR 163 Abs. 1 !?
denke ich mir nun mal. die OFDVfg. ist gut, die werde ich mir im hirn „bookmarken“ 
dann hat die sache ja doch ein gutes ende …
danke und gruss
vom showbee
- (Umkehrschluss:smile: Wenn dies ausdrücklich geregelt wurde,
besteht insoweit offenbar kein Kumulationsverbot!
Fundstelle zu 1: OFD Rostock - 24.2.2000 InvZ 1300 A - St232
(siehe DStR 2000 S.556).
Ciao!
Nemo
Nachtrag:
Bei §4InvZulG Minderung der BMG! Hier Anlehnung an EigZUl!
Ciao!
Nemo