Voriges Jahr habe ich den Führerschei Kl. D gemacht.
Ich bin von Beruf Kraftfahrer ( GGVS) Gefahrgut,und habe aus Vorsorge den Bussführerschein gemacht, weil der Jop den ich jetzt ausübe wirklich harte Knochenarbeit ist und nicht bis zum Rentenalter gemacht werden kann.
Frage: kann ich die Kosten die entstanden sind in der Steuer geltend machen?
hi ludwig,
ein führerschein sollte vielleicht werbungskosten sein, denn er diehnt ggf. der erhaltung und sicherung deiner einnahmen. dies aber nur, wenn du auch den beruf wechselst oder vielleicht belegen kannst, das du es wolltest.
ggf. schreibe ein paar bewerbungen an busunternehmen, die du dann dem finanzamt unters auge reiben kannst.
als sonderausgaben (ausbildungskosten) kann es auch sein, jedoch ist hier der abzug begrenzt und m.W. ist der bestimmt teuer gewesen, oder?
als sonderausgaben koenntest du nur 1800 DM (bzw. 920 € ab 2002) abziehen. also versuche erst diese kosten als werbungskosten zu deklarieren.
gruss vom
showbee