Vor Jahren hab` ich die letzte Zigarrette ausgetreten.
Ich bin aus allen Vereinen ausgetreten.
Ich bin aus der Kirche ausgetreten.
Jetzt will ich aus dem Finanzamt austreten.
Wie geht das?
Hat jemand eine Tip?
-)
Vor Jahren hab` ich die letzte Zigarrette ausgetreten.
Ich bin aus allen Vereinen ausgetreten.
Ich bin aus der Kirche ausgetreten.
Jetzt will ich aus dem Finanzamt austreten.
Wie geht das?
Hat jemand eine Tip?
-)
Das, lieber Raymond, ist einfacher, als Du glaubst, es gibt sogar zwei Möglichkeiten:
Und nun viel Spaß beim Überlegen, welche Alternative Dir die bessere zu sein scheint…
Sag aber vorher noch mal eben bei mir Bescheid, damit ich weiß, welche Du gewählt hast, könnte hinterher zu spät sein !!!
Gruß
Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Raymond,
geile Idee - auch ich suche nach einer Lösung. Die einzige, die ich bisher gefunden habe, ist „Man muß weg sein“.
Bei offizieller Auswanderung hast Du zwar HIER vor dem FA Ruhe, aber bei offizieller Einreis anderswo vor dem dortigen eben nicht. Klartext: Du darfst nicht hier und nicht dort sein. Das geht m. W. nur, wenn Du offiziell tot bist - icht sagte offiziell. In Krimis inzenieren dazu immer wieder findige Kerlchen ihren eigenen Tod (z. B. durch Unfälle odgl.). amit sich das richtig lohnt, solltest Du vorher noch ne satte Lebensversicherung abschließen . . .
Mir gefällt obige „Lösung“ bisher nicht, wenn Du eine bessere gefunden hast, weihe mich bitte, bitte ein.
Vorerst munter bleiben
Hubert
Bei offizieller Auswanderung hast Du zwar
HIER vor dem FA Ruhe,
Man beachte aber bitte noch, daß Außensteuergesetz! Damit kann es nämlich sein, daß Dich Dein hiesiges FA noch weiter verfolgt *grusel* *ggg*
MfG
Undine
Das mit dem „Austreten“ ist gar nicht so einfach, wie manch einer wohl denken mag.
Also, Du besorgst Dir erst einmal bei einer Buchhandlung Deines Vertrauens die FADvfsmBD
(in Worten: Finanzamts-Austritts-Durchführungsverordnung für steuergeplagte mündige Bürger Deutschlands). Ein kleines gebundenes Werk, 784 Seiten stark mit 1033 Paragraphen). Die solltest Du schon kennen, wenn Du Dich mit den ärmelschonerbewaffneten Steuerformularexperten in eine Diskussion begibst.
Dann forderst Du beim Bundesministerium der Finanzen unter http://www.ichwillkeinesteuermehrzahlen.de ein Anforderungsformular zur Anforderung eines Austrittsformulars bei Deinem örtlich zuständigen Finanzamt an. Das Ministerium antwortet schnell, so innerhalb von 2 Monaten. Aber Dein Finanzamt wird etwas länger brauchen, so ca. 6 Monate. Nun glaube ja nicht, dass könnte mit einer gewissen Lahmarschigkeit der dortigen Beamten zusammenhängen. Nein, es liegt eher daran, dass die Formulare ständig vergriffen sind und sich im Nachdruck bei der Bundesdruckerei für Steueraustrittsformulare und Unwilligkeitsbescheinigungen befinden.
Das Austrittsformular ist recht einfach gestaltet und hebt sich in seiner grau-grünen Farbgebung wohltuend von dem restlichen Formularkrempel ab. Nur 6 Din A 4 – Seiten mit ca. 137 Fragen müssen beantwortet werden. Das könnte ein Klacks sein, wären da nicht z.B. solche Fragen:
Soweit nur einige Beispiele aus dem Formular. Aber Du wirst die Beantwortung schon schaffen.
Das Formular bitte unbedingt persönlich abgeben. Zuständig für die korrekte Annahme ist der 2. Oberpförtner (in aller Regel in der Kantine, ganz hinten links am Tisch zu finden). Der wird Dich zunächst nach Deinem Personalausweis und der Steuer-Nr. fragen. Es muss ja vermieden werden, dass jemand, den es nicht gibt, einen Antrag stellt. Vergiss bitte nicht deine, vom
Wohnortpfarrer ausgestellte und vom Ortsgendarmen beglaubigte Lebendbescheinigung.
Die Quittierung der Entgegennahme geht dann sehr schnell.
Nun befindest Du Dich in einer schier endlos langen Warteschleife. Denn die Antwort lässt mindestens 291 Tage auf sich warten. Und wenn sie dann kommt, dann wird es eine Ablehnung sein. In 102 Prozent aller Fälle erfolgt eine Ablehnung. Nun kannst Du den Rechtsweg beschreiten. Woher der kommt und wohin er führt, fragst Du!? Ja willst Du mich denn veräppeln? Beschreite ihn, und Du wirst sehen, nicht alle Wege führen nach Rom. Widerspruch ist angesagt, schriftlich oder bei Deinem zuständigen Finanzbeamten zu Protokoll gegeben (Letzteres haben die besonders gern!). Und dann warte die Ablehnung des Widerspruchs ab. Sie kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, nein, noch sicherer.
So, dass soll es für heute gewesen sein.
Wenn Du also in ca. 2 1/2 Jahren die Ablehnung des Widerspruchs bekommen hast, dann wende Dich wieder vertrauensvoll an mich. Dann zeige ich Dir den weiteren Weg der mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit der Sinnlosigkeit der weiteren Beschreitung des Rechtsweges auf.
So, und jetzt überweise ich erst mal meine fällige Alkoholsteuer an das Finanzamt.