Mehrwertsteuer

hallo alle,

  1. Fall:
    ich habe letztes Jahr einen Autounfall gebaut. Dabei wurde ein Lastauto beschädigt. Nach einigem Hin- und her hat jetzt meine Versicherung bezahlt. So weit so gut.
    Jetzt bekomme ich vom Geschädigten eine Rechnung über die Mehrwertsteuer, die meine Versicherung ihm nicht bezahlt hat, da er mehrwertsteuerpflichtig ist.
  2. Fall:
    meine RS-Versicherung hat meinen Rechtsanwalt bezahlt… auch ohne MwSt. Nun stellt er mir diese in Rechnung.
    Sind beide Forderungen berechtigt?
    Grüße
    Raimund

Moin, Raimund!

Dann werd ich mal die Chance nutzen und Dir mal meine Hilfsversuche aufdrücken :smile:

  1. Fall:
    ich habe letztes Jahr einen Autounfall gebaut. Dabei wurde ein
    Lastauto beschädigt. Nach einigem Hin- und her hat jetzt meine
    Versicherung bezahlt. So weit so gut.
    Jetzt bekomme ich vom Geschädigten eine Rechnung über die
    Mehrwertsteuer, die meine Versicherung ihm nicht bezahlt hat,
    da er mehrwertsteuerpflichtig ist.

Klingt für mich im Ansatz korrekt. Wenn der Geschädigte Selbstständig und damit Vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann würde er von Deiner Haftpflichtversicherung die Schadenzahlung abzüglich MwSt. bekommen. Die Märchensteuer kann er sich dann vom FA zurückholen, muß sie bis dahin aber erstmal selbst zahlen. Du brauchst Sie nicht zu bezahlen, da er sie im Rahmen seiner Umsatzsteuervoranmeldung oder über die Umsatzsteuererklärung geltend machen kann und sie vom FA erstattet bekommt. Bei Privatpersonen ohne Vorsteuerabzugsberechtigung ist das ja anders, die kriegen aber auch die Märchensteuer von der Versicherung erstattet.

Teil 1 beantwortet?

  1. Fall:
    meine RS-Versicherung hat meinen Rechtsanwalt bezahlt… auch
    ohne MwSt. Nun stellt er mir diese in Rechnung.

Im Ansatz auch korrekt. Wenn Du (was ich voraussetzen darf?) ebenfalls vorsteuerabzugsberechtigt bist, läuft das genauso. Die Versicherung begleicht den „Schaden“ (in diesem Fall die RA-Rechnung) abzüglich Märchensteuer. Du zahlst die Märchensteuer selbst und holst sie Dir anschließend vom FA zurück. Das ist völlig korrekt und generell so üblich.

Bist Du allerdings nicht vorsteuerabzugsberechtigt, dann ist das nicht korrekt. In diesem Fall weise die Versicherung auf diesen Umstand hin und im Normalfall sollten die dann die Märchensteuer nachzahlen.

Teil 2 auch beantwortet?

Freut mich, wenn ich Dir auch mal helfen konnte :smile:

Bye…

Der Dicke MD.

danke für die prompte Antwort! o.w.T.
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