Nichtabziehbare Betriebsausgabe?

Liebe Experten,

welche Meinung habt Ihr zu folgendem Sachverhalt: ein Unternehmer lädt in- und ausländische Geschäftspartner zu einer Woche Skiurlaub inkl. Hotelaufenthalt in der Schweiz ein und übernimmt alle anfallenden Kosten (durchschnittlich 2.000 € pro Person), die er als Betriebsausgaben abziehen will.

Der Betriebsprüfer des Finanzamtes verneint dies: Die Reise habe keinerlei unternehmerischen Bezug; die Zuwendung erfolgen zudem ohne jeden Zusammenhang mit späteren Vetragsabschlüssen.

Ich sehe es ähnlich: m.E. liegt kein Fall einer Incentivreise vor, sondern in voller Höhe nichtabzugsfähige Betriebsausgaben i.S.d. § 4 Absatz 5 nr. 1 EStG (da über € 40,-- pro Person). Ein Abzug als Betriebsausgabe scheidet damit aus. Dies müsste auch im Fall einer zugewendeten Reise gelten.

Sehen die anderen Experten dies ähnlich?

Georg Martin

hi,

da keine „echte“ incentive reise vorliegt als anreizbelohnung für hohen umsatz z.b. und keine konkreten vertragsabschlüsse dem skiurlaub folgten sehe ich das auch so. hier steht wohl die private veranlassung (aussuchen der besten freunde unter den kunden) im vordergrund…

gruss vom

showbee

Vorschlag und Anekdote
Hallo,

die Einschätzung des FA würde vielleicht anders aussehen, wenn der FA-Mensch auch mal auf die Reise eingeladen werden würde. *g*

Anekdote: Ein Kunde von mir verfügt schon seit über hundert Jahren einen gut sortierten Weinkeller, der ausschließlich zur Gästebewirtung genutzt wurde/wird. Als in diversen Jahren der Gewinn zu hoch ausfiel, hatte man die Idee, aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Weins eine Abschreibung vorzunehmen. Irgendwann kam ein FA-Mensch dahinter, daß Alter bei Wein nicht unbedingt einen wertmindernden Tatbestand darstellt. Seitdem erfreuen sich die jährlichen Weinproben (natürlich nur zur Qualitätsprüfung) größter Beliebtheit.

Gruß
Christian