Mwst von privatverkauf (Auto)

hallo miteinander!
folgender sachverhalt , habe ein neuwagen von privatperson gekauft möchte diesen nach dubai exportieren , kiege
ich dann mwst oder nicht?
danke im voraus

hi maka,

wenn der verkäufer deiner ware kein umsatzsteuerunternehmer ist, ist er nicht zum umsatzsteuerausweis berechtigt. er kann für den kauf des wagens auch nicht die vorsteuer die ihm das autohaus in rechnung stellt abziehen.

ggf. kaufst du den wagen direkt vom autohaus, das dir umsatzsteuer in rechnung stellen kann, die kannst du dann als vorsteuer geltend machen, wenn du auf die kleinunternehmerregelung verzichtest. die frage ist nur, ob du diese unternehmerei auch nachhaltig tust also mit wiederholungsabsicht eine einnahmeerzielungsabsicht nachweisen kannst. ist es ein einmaliges geschäft, vergiss die vorsteuer …

gruss vom

showbee

Hallo Showbee und Maka,

ggf. kaufst du den wagen direkt vom autohaus, das dir
umsatzsteuer in rechnung stellen kann, die kannst du dann als
vorsteuer geltend machen, wenn du auf die
kleinunternehmerregelung verzichtest.

Soweit ich weiss ist auch das Autohaus bei einem Gebrauchtwagenkauf von einer Privatperson von der Umsatzsteuer befreit. Deshalb bekommt man auch keine MwSt bei einem Gebrauchtwagen von Privat ausgewiesen, auch wenn man selbst Vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Die einzige Möglichkeit wäre dann die, auf den Verkaufspreis die MwSt draufpacken und dann wieder geltend machen. Dies wäre aber wohl wenig sinnvoll.

gruss vom

showbee

Gruß von

Friedrich

danke für eure hilfe , aber was ich weiterhin nicht verstehe ist
was passiert jetzt wenn ich das auto nach dubai exportiere also ausserhalb der eu?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wo keine MwSt drin ist …

danke für eure hilfe , aber was ich weiterhin nicht verstehe
ist
was passiert jetzt wenn ich das auto nach dubai exportiere
also ausserhalb der eu?

Hallo Maka,

… kann auch keine geltend gemacht werden!

Ist aber meine eigene (logische?) Meinung.

Gruß

Friedrich

P. S.: Vielleicht fragst Du einmal bei einem Steuerberater oder beim Finanzamt nach. Oder stell Deine Frage mal im Brett „Logistik“. Die führen doch auch Waren ins Ausland aus.

Hallo!

Grundsätzlich fällt bei Lieferungen durch Privatpersonen (Nichtunternehmer) keine Umsatzsteuer an und sie können logischerweise auch keine Vorsteuer aus dem Einkauf vom FA erstattet bekommen.

Auch ein Autohändler darf aus dem Einkauf von Fahrzeugen von Privatpersonen keine VoSt abziehen. Dafür gibt es dann die Möglichkeit, Umsatzsteuer nur auf den Gewinn beim Verkauf zu erheben (Differenzbesteuerung §25aUStG), ohne diese Umsatzsteuer offen ausweisen zu dürfen. Das meint Friedrich sicher auch mit „Steuerbefreiung“.

Wird nun das Auto ausgeführt, und zwar aus der EU raus, kommen auch nicht die Regelungen zur innergemeinschaftlichen Lieferung eines neuen Fahrzeugs* zum Tragen.

Ich gehe davon aus, dass Du in Dubai Zoll und andere Abgaben entrichten musst. Hat aber mit der deutschen USt nichts zu tun.

[*) innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge - Privatperson insoweit wie Unternehmer gestellt, Einführender bezahlt im Einfuhrstaat eine Erwerbsteuer.]

Ciao!
Nemo