ich bin „ganz normaler“ Student (also Erststudium) und arbeite nebenbei als Werkstudent.
Meine Frage:
Kann ich Material, welches ich für’s Studium benötige (also Bücher, Ausgaben für Fotokopien etc.) steuerlich absetzen?
Wie sieht’s mit Computer-Zubehör aus, wenn ich begründen kann, dass ich’s für Studium benötige?
Eigentlich sind das Fragen, die bestimmt nicht nur mich betreffen, ich hab aber leider nirgends im Web klare Antworten dazu gefunden. Deswegen vielen Dank im Voraus für eventuelle Antworten,
Gruß
Harry
Hi,
dumme Frage, aber die Tätigkeit als Werkstudent hat doch nichts mit dem Studium zu tun? Oder? Dann kannst du die Ausgaben auch nur als Sonderausgaben geltend machen.
Und ist doch ein ganz normales Arbeitsverhältnis?
Bitte ergänzen.
Cirwalda
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das FG münster hat ein interessantes urteil hierzu gesprochen (1 K 5736/98). diese befürworten den abzug der gesamten studienkosten als vorweggenommene werbungskosten, wenn das erststudium als weiterbildung anzusehen ist damit man nicht den job verliert. also auch nur begrenzt auslegbar auf die studenten die nicht unbedingt gleich nach dem abi studieren, denn die studieren ja um ersteinmal zu sehen was dann kommt. gg. das urteil hat das zuständige FA nun beim BFH revision eingelegt (Az. VI R 137/01). also beobachte das verfahren, besorg dir ggf. den urteilstext des FG und dann schaun mer ma …
relativ simple Antwort:
ich würde es versuchen!
es könnte durchaus von Erfolg gekrönt sein!- bei dem Computer wird es vielleicht komplizierter. kannst Du da nicht nachweisen, daß Du den für Deinen Job brauchst? vielleicht mußt Du ja ab und an auch was zu Hause erledigen?
ähnlich ist es mit Fachbüchern. mir ging es damals oft so, daß ich Bücher fürs STudium auch ab und an für den Job gebraucht habe. also alles eine Frage der AUslegung!
wenn Du natürlich einen Job hast, der gar nichts mit Deinem Studium zu tun hat, ist das blöd.