ich sitze gerade am Lohnsteuerjahresausgleich für die letzten beiden Jahre. Möglicherweise hat mein Arbeitgeber im Jahre 2000 zuwenig Lohnsteuer abgezogen. Soll ich ihn trotzdem einreichen? Gibt es irgendwo im Netz eine Tabelle mit den Sätzen von 2000? Oder würde jemand in seiner alten Tabelle nachschauen, wenn ich ihm das Jahreseinkommen maile?
2001 habe ich zwei Monate gearbeitet, den Rest des Jahres war ich arbeitslos. Arbeitslosengeld unterliegt doch dem Progressionsvorbehalt. Lohnt sich der Lohnsteuerjahresausgleich oder zahle ich drauf? Schließlich bin ich dazu ja nicht verpflichtet?
ich sitze gerade am Lohnsteuerjahresausgleich für die letzten
beiden Jahre. Möglicherweise hat mein Arbeitgeber im Jahre
2000 zuwenig Lohnsteuer abgezogen. Soll ich ihn trotzdem
einreichen? Gibt es irgendwo im Netz eine Tabelle mit den
Sätzen von 2000? Oder würde jemand in seiner alten Tabelle
nachschauen, wenn ich ihm das Jahreseinkommen maile?
nun ja, her mit den zahlen, ich kann nachgucken. zum anderen. sollte es wirklich so sein, das der AG zu wenig einbehalten hat, kommt es spätestens bei einer LST-prüfung raus, dann kommt der nachforderungsbescheid entweder direkt an dich oder der AG ziehts von einem fälligen lohn für dich ein… also nachrechnen und abgeben … wenns viel wird, kannst du auch über einen stundungsantrag nachdenken.
2001 habe ich zwei Monate gearbeitet, den Rest des Jahres war
ich arbeitslos. Arbeitslosengeld unterliegt doch dem
Progressionsvorbehalt. Lohnt sich der
Lohnsteuerjahresausgleich oder zahle ich drauf? Schließlich
bin ich dazu ja nicht verpflichtet?
doch, sollten deine dem progressionsv. unterliegenden einkünfte über 800 DM gelegen haben (im jahr), bist du zur abgabe der erklärung verpflichtet (gem. §46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). ggf. kommt sogar noch was raus, wenn die einkünfte in den ersten beiden monaten nicht zu hoch waren, dann bewirkt der progressionsvorbehalt weniger steuer als du als LSt abgeführt hast … muss man halt nachrechnen!