idealerweise stelle ich mir vor, daß man bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit, nicht nur den Eigenanteil, sondern den vollen Reparaturbetrag als Werbungskosten geltend machen kann.
Da ich ja die Vollkaskoversicherungsbeiträge nicht absetzen kann, sollte dem Finanzamt ja auch die Leistung dieser Versicherung egal sein.
Vermutlich liege ich da falsch, ich gebe nur die Hoffnung nicht auf, doch ein paar Euro zusätzlich auf den Kopf hauen zu können.
Hat jemand Informationen für mich ?
idealerweise stelle ich mir vor, daß man bei einem Unfall auf
dem Weg zur Arbeit, nicht nur den Eigenanteil, sondern den
vollen Reparaturbetrag als Werbungskosten geltend machen kann.
so, nun überlege mal, in welcher höhe sind dir aufwendungen entstanden, welche nun die werbungskostenüberprüfung bestehen müssen? genau, nur der eigenanteil in der kasko. nur diese kosten haben dich wirtschaftlich belastet, also sind auch nur dies absetzbar.
nun glaub nicht, das ggf. eine kasko-SF hochstufung einzurechnen ist. die kfz-versicherung ist typisiert für alle in der entfernungspauschale inbegriffen (egal ob 10% oder 240% beitrag zur kasko) …
leider wirds nix mit dem geld auf den kopf kloppen …