Quartalskorrektur §4(4a)EStG - Wegfall ab 1999?

Hallo!

Die Quartalskorrektur beim betrieblichen Schuldzinsenabzug ist neuerdings gestrichen. Weiss jemand (Quelle?), ob diese Änderung rückwirkend für alle VZ ab 1999 gilt oder welche abweichende Regelung getroffen wurde für den Übergang?
Danke!

Ciao!
Nemo

Hallo!

Die Quartalskorrektur beim betrieblichen Schuldzinsenabzug ist
neuerdings gestrichen. Weiss jemand (Quelle?), ob diese
Änderung rückwirkend für alle VZ ab 1999 gilt oder welche
abweichende Regelung getroffen wurde für den Übergang?

Diese Regelung wurde im Steueränderungsgesetz 2001 30.1.2001 mit Wirkung ab 2001 gestrichen. §52 (1) EStG.

In der Zeit davor bleibt es bei der Verrechnung von Entnahmen/Einlagen im 1. Quartal des Folgejahres mit Entnahmen/Einlagen im letzten Quartal des WJ.

Hallo!

Die Quartalskorrektur beim betrieblichen Schuldzinsenabzug ist
neuerdings gestrichen. Weiss jemand (Quelle?), ob diese
Änderung rückwirkend für alle VZ ab 1999 gilt oder welche
abweichende Regelung getroffen wurde für den Übergang?

Diese Regelung wurde im Steueränderungsgesetz 2001 30.11.2001
mit Wirkung ab 2001 gestrichen. §52 (1) EStG.

In der Zeit davor bleibt es bei der Verrechnung von
Entnahmen/Einlagen im 1. Quartal des Folgejahres mit
Entnahmen/Einlagen im letzten Quartal des WJ.

Diese Regelung wurde im Steueränderungsgesetz 2001 30.1.2001
mit Wirkung ab 2001 gestrichen. §52 (1) EStG.

In der Zeit davor bleibt es bei der Verrechnung von
Entnahmen/Einlagen im 1. Quartal des Folgejahres mit
Entnahmen/Einlagen im letzten Quartal des WJ.

Hallo Björn!

Wie ich schon befürchtet hatte, muss man sich dann dem Schnitt alt=>neu per 1.1.2001 widmen. Die Entnahmen des 1. Quartals 2001 sind dann daraufhin zu überprüfen, ob sie bereits in 2000 in den Überentnahmen (mittelbar) enthalten sind. Leider wird dazu nirgendwo eine Regelung getroffen - oder kennst Du eine?

Ciao!
Nemo