183 Tage im Ausland -> Gesamte EKSt-Erstattung?

Hi,
wer weiss was zu der 183-Tage-Regel im Ausland -> keine Einkommensteuer in Deutschland.
Fall: Ich werde voraussichtlich im Juni oder Juli wieder in Deutschland arbeiten und habe was gehoert, wenn man laenger als 183 Tage im Ausland taetig war und dort normal Einkommensteuer bezahlt hat, bekommt man die ganze Einkommensteuer in Deutschland am Jahresende wieder raus. Dann waere es wirklich zu ueberlegen, ob ich im Juni oder Juli oder erst am 1. August wieder in Deutschland zu arbeiten beginne, weil ich dann keine Steuer fuer Rest-2002 zahlen muesste bzw. alles wieder bei der Steuererklaerung 2002 erstattet bekomme.

Gruss
Yoyo

hi yoyo,

so einfach ist das nicht. das problem ist ein wohnsitzproblem. sagen wir du hast bis august deinen wohnsitz in brasilien (richtig erkannt?) und danach in deutschland, dann bist du in dt. unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. nur wenn du keinen wohnsitz in deutschland haettest, müsste geprüft werden, ob ein sogen. gewöhnlicher aufenthalt vorliegt. dieser liegt vor, wenn man min. 183 tage am stück (mit urlaubsunterbrechungen) im inland aufhält (jetzt ganz grob gesagt!).

da du im jahr 2002 dann in beiden staaten unbeschränkt steuerpflichtig wärst, haetten beide staaten ein volles besteuerungsrecht für die gesamten einkünfte des jahres. diese doppelbesteuerung wird durch bilaterale abkommen verhindert. im DBA brasilien/deutschland werden einkünfte aus nichtselbständiger arbeit dme land zugeweisen in dem die arbeit ausgeübt wird. ergo ein teil dort ein teil hier. die ausländischen einkünfte werden dann hier steuerfrei gestellt und unterliegen dem progressionsvorbehalt (der steuersatz für die steuerpflichtigene einkünfte wird dadurch erhöht).

im übrigen wäre es doch ein traum, ein steuerjahr lang nur durch einen umzug steuerfrei zu bleiben … das geht nun wirklich nicht!

gruss vom

showbee

Danke!
Hi Showbee,
wenn ich das nun richtig verstanden habe, dann ist das in meinem Fall mit dieser ominoesen 183-Tage-Regel schnuppe. Wenn ich z.B. ab 1.8. wieder in Deutschland zu arbeiten beginne, wird mir das Gehalt von August bis Dezember 2002 beim Jahresausgleich auf das ganze Jahr 2002 umgelegt, somit bekomme ich ja auch Steuern rueckerstattet.

… aber Du hast recht: Es waere schon ein Traum!!!
Ich gebe mich aber auch mit weniger zufrieden.

Danke fuer die Auskunft und noch einen schoenen Sonntag!

Yoyo

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