Wie macht es sich steuerlich bemerkbar, wenn man ein in 2000 geschenktes Mietshaus (aus den 50er Jahren) verkauft, um eine Eigentumswohnung zu erwerben?
Vielen Dank schon jetzt für schnelle Info!
Viele Grüße
Sabine
Wie macht es sich steuerlich bemerkbar, wenn man ein in 2000 geschenktes Mietshaus (aus den 50er Jahren) verkauft, um eine Eigentumswohnung zu erwerben?
Vielen Dank schon jetzt für schnelle Info!
Viele Grüße
Sabine
Wie macht es sich steuerlich bemerkbar, wenn man ein in 2000
geschenktes Mietshaus (aus den 50er Jahren) verkauft, um eine
Eigentumswohnung zu erwerben?
hallo sabine,
der beschenkt ist seit 2000 dem erben gleichgestellt im §23 EStG. der verkauf der immobilie ist steuerpflichtig, wenn zw. anschaffung und veräusserung nicht mehr als 10 jahre liegen und keine eigennutzung vorlag.
zur berechnung der 10 jahresfrist ist der anschaffungszeitpunkt zu ermitteln. die schenkung an dich ist i.S.d. regelung KEINE anschaffung, weshalb bei der berechnung vom anschaffungszeitpunkt deines rechtsvorgängers auszugehen ist. prüfe wann der/diejenige das haus angeschafft haben. schaue dazu ins grundbuch, dort findet sich vielleicht das datum des notarvertrages…
wenn also nicht innerh. von 10 jahren, dann nicht steuerbar bei der einkommensteuer.
gruss vom
showbee