Doppelte Hausführung

Hallo!

Ich habe die Postings schon im Archiv gelesen, aber irgendwie haben die mich nicht so richtig zufrieden gestellt.
Ich war neulich beim Steuerhilfeverein, aber sehr zufrieden war ich mit dem Ergebniss nicht. Und erhoffe mir von euch Hilfe und Aufklärung, da ich meinen ersten Besuch bei der Steuerhilfe hatte und es nun auch um entsprechende „Mitgliedschaften“ geht. Aber meine Infos zu meinem Problem sind völlig verschieden zu dem was mir gesagt wurde und sehr wohl, habe ich mich (und auch meine Freundin) bei der Steuerhilfe nicht gefühlt.

Meine Situation sieht so aus.Eigentlich klassisch:

Ich habe meinen Hauptwohnsitz in Stadt A. Im September vorigen Jahres bin ich aus beruflichen Gründen nach Berlin. Bleibe aber dort nur bis Mitte diesen Jahres. Ich habe also dort eine Wohnung, in der ich über die Woche lebe. Ich muß die Kosten für die Miete und Verpflegung selber tragen (also nichts vom Arbeitgeber). Auch Thema Fahrtkosten ist eigentlcih für mich verständlich erklärt.
Nun geht es nur um die Frage…
Kann ich diese Wohnung Steuerlich absetzen ja oder nein? Kann ich sie absetzen wenn ich sie weniger als 2 Jahre in Anspruch genommen habe. Denn meine Steuerhilfe meinte (so habe ich sie verstanden), daß ich die WOhnung MINDESTENS 2 Jahre benutzen muß bevor ich sie absetzen kann.
Nun scheiden sich halt die Geister, weil mein Vater das gleiche Spiel schon durch hat (einige Jahre her) und er meinte und so erlese ich es auch aus den Papieren des Finanzamtes, das man diese doppelte Haushaltsführung BIS 2 Jahre absetzen kann.

So nun stehe ich da… Wer hat nun Recht, ich meine ich kann das was in dem Finanzamt-Papieren steht ja auch falsch interpretieren.
Daher bitte ich Euch um Hilfe und Aufklärung.

Danke an anlle!
Frank

anderen suchen …

Kann ich diese Wohnung Steuerlich absetzen ja oder nein? Kann
ich sie absetzen wenn ich sie weniger als 2 Jahre in Anspruch
genommen habe. Denn meine Steuerhilfe meinte (so habe ich sie
verstanden), daß ich die WOhnung MINDESTENS 2 Jahre benutzen
muß bevor ich sie absetzen kann.

hi frank,

wenn die dame vom LSt-Hilfeverein nicht einmal das kann, solltest du dir eine andere steuerliche beratung und vertretung suchen.

die DHHF ist auf 2 jahre begrenzt und so wie dein vater sagte, kannst du kosten dieser für max. 2 jahre steuerlich geltend machen. danach ist alles privatvergnügen. selbst hierzu gibt es allerdings auch vor dem BVG zwei anhaengige verfahren.

beschränkt ist innerhalb der 2 jahre nur der abzug von verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 monate.

beim besten willen, lass dein mitgliedsbeitrag woanders :wink:

gruss vom

showbee

Danke für Deine Hilfe.
Ich denke es wird wirklich das Beste sein. Denn es kam mir zu merkwürdig vor, daß ich auf allem sitzen bleiben soll.

Ich hätte da noch ein Frage, werde sie aber noch mal oben Posten…

Danke erstmal!
Frank