Gewerbeschein - Steuererklärung

Hallo liebe Experten!

Ich muß jetzt endlich meine Steuererklärung für 1999 abgeben, habe aber sowas noch nie gemacht.
Ich habe einen Gewerbeschein, habe aber kaum selbständig gearbeitet, d.h. es dürften für das ganze Jahr nicht mehr als ca. 2000 DM gewesen sein (habe auch erst ab Juni '99 selbständig gearbeitet)
Jetzt meine Frage:

Muß ich bei einem so niedrigen Betrag wirklich noch Steuern zahlen? Ich hatte ja sonst kein Einkommen und bin jetzt als Volontärin mehr oder weniger mittellos.
Ich habe auch einen Vordruck zur Umsatzsteuererklärung bekommen. Muß ich die auch noch abgeben und was können da für Zusatzkosten auf mich zukommen(schlotter).

Vielleicht kann mir ja jemand von Euch weiterhelfen.

Ahnungslose Grüße,

M.

Ich habe einen Gewerbeschein, habe aber kaum selbständig
gearbeitet, d.h. es dürften für das ganze Jahr nicht mehr als
ca. 2000 DM gewesen sein (habe auch erst ab Juni '99
selbständig gearbeitet)
Jetzt meine Frage:

Muß ich bei einem so niedrigen Betrag wirklich noch Steuern
zahlen? Ich hatte ja sonst kein Einkommen und bin jetzt als
Volontärin mehr oder weniger mittellos.
Ich habe auch einen Vordruck zur Umsatzsteuererklärung
bekommen. Muß ich die auch noch abgeben und was können da für
Zusatzkosten auf mich zukommen(schlotter).

Hallo,

tja, Du wirst um die Erklärung Deiner gewerblichen Einkünfte nicht herumkommen, d.h. Du ermittelst als erste Deine Gewinne oder Verluste aus dem Gewerbebetrieb mittels einer einfachen Gegenüberstellung, der Gewinn- u. Verlustrechnung, der Betriebseinnahmen und der Betriebsausgaben.

Inwieweit Steuern entstehen, hängt u.a. davon ab, ob hier ein Gewinn vorliegt. Gesetzt der Fall es handelt sich um einen Gewinn wird dieser der Einkommensteuer unterworfen, d.h. es kommt möglicherweise eine Steuerzahlung auf Dich zu. Deren Höhe jedoch ist nicht so ohne weiteres zu berechnen, hierzu benötigen wir Angaben zu Deinen weiteren Einkünften. Liegen ausser den gewerblichen keine vor, bist Du aus dem Schneider, zumindest was die ESt betrifft. Hast Du ausserdem evtl. noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in 1999 erzielt und liegt der Gewinn nicht über DM 800,00 , bleiben die gewerblichen Einkünfte unberücksichtigt. Also: ggf. Gewinn drücken, wenn Du schon irgendwo in der Gegend von > 800 liegst.

Zur Umsatzsteuer: Offenbar hast Du in der Vergangenheit mal auf die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung nach §19 UStG verzichtet, womöglich im Fragebogen zu Beginn der Tätigkeit.

Hast Du evtl. in Deinen Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen ?

In diesen Fällen heißt es nun für Dich: USt-Erklärung einreichen, ggf. auf Vorsteuerabzug achten bzw. VSt-Pauschalierung nach §23 UStG vornehmen.

hi du,

Ich muß jetzt endlich meine Steuererklärung für 1999 abgeben,
habe aber sowas noch nie gemacht.

na, das wird aber zeit. weh tun kann hier ein eventuell wartender verspätungszuschlag als „strafe“ …

Muß ich bei einem so niedrigen Betrag wirklich noch Steuern
zahlen? Ich hatte ja sonst kein Einkommen und bin jetzt als
Volontärin mehr oder weniger mittellos.

also, wenn du in 1999 wirklich nur die 2000,- hattest an einkünften, sollte wirklich keine einkommensteuer anfallen. hier bleibst du sicherlich bei weitem unter dem grundfreibetrag von 13.067,- DM.

Ich habe auch einen Vordruck zur Umsatzsteuererklärung
bekommen. Muß ich die auch noch abgeben und was können da für
Zusatzkosten auf mich zukommen(schlotter).

kommt drauf an. hast du in deinen rechnungen umsatzsteuer offen ausgewiesen? wenn du rechnungen geschrieben hast wo drauf stand „incl. 16% USt“ bzw. „nettobetrag xxx,- DM zzgl. yyyy DM USt = Brutto zzz DM“, dann musst du die UStE komplett ausfüllen. und die entstandene ust auf die einnahmen auch innerhalb von 4 wochen nach abgabe der UStE auch zahlen! hast du keine USt offen ausgewiesen, wäre es ggf. ratsam als kleinunternehmer die sache zu machen. da traegst du nur auf der ersten seite über der unterschrift die bruttoeinnahmen ein. dann bist du befreit die USt abzuführen. dies geht, wenn du unter 32.500 DM einnahmen hattest. das lohnt sich, vor allem, wenn du die jahre 2000 - 2003 auch unter dem betrag (nun 16.620 €) bleibst UND keine grossen umsatzsteuerbelasteten ausgaben hattest…

für weitere infos lies doch mal den § 19 des umsatzsteuergesetzes… http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg/20001219/p19.html

vielleicht nun etwas ahnungsvoller???

gruss vom

showbee