630 DM-Job - Freistellung?

Hi,

ne Bekannte hat folgendes Problem:

Sie studiert im 1./2. Semester und ist letztens 27 geworden.
Nun hat sie wohl anscheinend einige Probs mit den Finanzen:
Sie bekommt Kindergeld (154 EUR), Halbwaisenrente (144,33EUR) (beides wird immer auf Ihr Kontzo eingezahlt, aber nur, weil Ihre Mutter mal eine entsprechende Erklärung abgegeben hat) und das 50%-Bafög (489,82 EUR) (also zu 50% Kredit)
Nun will sie weiterhin auf 630 DM (was ist das denn nun in EUR) zuverdienen.
Nun bekommt sie ne Ablehnung über Ihren Freistellungsantrag.

Wie bekommt sie die Freistellung wieder?
UND
Welche Grenzen gelten denn für Studenten?
Und welche Arbeitszeiten sind zu beachten?

Besten Dank…

mus.

Hallo!

Der Grund für die Ablehnung besteht darin, dass die Rentenzahlung anteilig zu sonstigen Einkünften führt. Wenn ein Arbeitnehmer andere positive Einkünfte hat, ist eine Steuerbefreiung nach §3 Nr.39 EStG für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis ausgeschlossen.
Solange die Summe der anderen Einkünfte positiv sind, spielt auch deren Höhe keine Rolle (Grund: Risiko von Steuerausfällen).

Ciao!
Nemo

hi,

Sie studiert im 1./2. Semester und ist letztens 27 geworden.

wenn die bekannte über 27 ist und nicht zivildienst/bund gemacht hat als pflichtdienst (bei einer frau meistens so :wink:, dann sollte sie mit dem kindergeld aufpassen. das steht ihr naemlich nicht mehr zu.

Nun will sie weiterhin auf 630 DM (was ist das denn nun in
EUR) zuverdienen.

zur freistellung hat nemo schon geschrieben. die 630,- DM sind nur 325,- €. wenn ich ihr einkünfte so mal im kopf zusammenzaehle, kann sie doch einfach ihre steuerkarte beim arbeitgeber abgeben. bei 325,- fallen in den steuerklassen 1-4 keine steuern an. am ende des jahre muss sie dann aber eine steuererklrung machen, da ihre sonstigen einkünfte (teil der rente) auch steuerpflichtig sind. der bafög zuschuss ist steuerlich irrelevant, nur für die berechnung der eigenen einkünfte/bezüge im rahmen der kindergeldproblematik interessant. da sie aber keinen anspruch mehr auf KiG hat, sollte alles glatt gehen…

gruss soweit vom

showbee

Hi Show,

hatte mich da vertan, sie ist erst 26.

Weiterhin weiß ich nun schon, daß nur die Rente als Einkommen gilt, und sie deshalb keine Freistellung bekommt. Sie wird also auf Lohnsteuerkarte arbeiten, richtig?
Wegen der Rente ist sie (quasi) familienversichert.

Wieviel darf sie denn im Jahr an Gesamteinkünften haben, um nicht aus der Versicherung zu fallen? (die Rente und dann?)
Was ist dieses Jahr steuerfreies Einkommen?

(sie meinte sie müßte unter 10 T EUR bleiben ( mündliche Auskunft des Finanzbeamten) ein Bekannter (macht auch irgendwie was mit Steuern) meinte, daß das wohl zu viel sei, aber er habe noch nicht die Tebellen)

Besten Dank…

mus.

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