Nach Fahrzeugausfall - Mietwagen

Hallo an alle!

Ich habe noch ein Problemchen und zwar, wenn ich bei einer Fahrt
von Zu Hause (Stadt A) zu meinem Arbeitgeber, in diesem Fall Berlin, fahre (eigener PKW / keine Dienstfahrt im Auftrag des Arbeitgebers, aber zur Arbeitstelle) und auf dem Weg dort hin mein Privater eine Panne hat und ich notgedrungen einen Mietwagen (den billigsten den es gab) nehmen mußte, kann ich das bei der Steuer geltend machen. Wenn ja als was und in welchem Maße? Geht die Reperatur auch abzusetzen, oder zumindest Teilweise?

Danke erstmal!

Frank

rehi frank,

Ich habe noch ein Problemchen und zwar, wenn ich bei einer
Fahrt
von Zu Hause (Stadt A) zu meinem Arbeitgeber, in diesem Fall
Berlin, fahre (eigener PKW / keine Dienstfahrt im Auftrag des
Arbeitgebers, aber zur Arbeitstelle) und auf dem Weg dort hin
mein Privater eine Panne hat und ich notgedrungen einen
Mietwagen (den billigsten den es gab) nehmen mußte, kann ich
das bei der Steuer geltend machen. Wenn ja als was und in
welchem Maße? Geht die Reperatur auch abzusetzen, oder
zumindest Teilweise?

also, eine panne, einfach liegengeblieben und eine reparatur wurde nötig. da dies nicht aussergewöhnliches ist bei einem auto, ist dies mit der entfernungspauschale mit abgegolten. zusaetzlich zur pauschale kannst du nur unfallkosten abziehen, welche auf dem weg zur arbeit / dienstreise und nicht unter alkoholeinfluss geschahen. für eine panne seh ich schwarz :frowning:

gruss vom

showbee