tssssssssss. ein wenig freundlich gehst schon, ne?
aber egal. im ende habe ich dein problem erkannt.
als GmbH Geschäftsführer mir diese Jahr weniger Gehalt zu
geben und nächstes Jahr das wieder auszugleichen.
(Eigenheimzulage)
[…]
du hast also probleme mit den einkunftsgrenzen zur EigHZul. wenn du als gesellschafter gleichzeitig auch GF bist und dein gehalt nur aus DEM grund korrigierst und KEINE weiteren objektiven gründe hinzutreten, dann liegt m.E. ein gestaltungsmissbrauch vor:
„Durch Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Liegt ein Mißbrauch vor, so entsteht der Steueranspruch so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.“
du hast hier zweifelsfrei die gestaltungsmöglichkeit dein gehalt selber zu bestimmen. du machst dies nur um einen tatbestand eines steuergesetzes zu umgehen (§ 5 EigHZulG), weshalb ich hier keine LEGALEN mittel erkennen kann.
Das Geld was nicht als Gehalt gezahlt wird - wird ja dann zum
Gewinn und wird versteuert.
[…]
naja, ist mitunter sogar günstiger, denn gewinne werden durch die GmbH versteuert und bei ausschüttung nochmals bei dir. gehalt mindert den gewinn und die betriebssteuern, erhöht aber deine persönliche steuerlast.
im endeffekt bietet das neue halbeinkünfteverfahren möglichkeiten für diejenigen, deren persönlicher steuersatz über der 40% marke liegt. hier ist meist ein gewinn bei der gesellschaft „billiger“ versteuert als das gehalt beim gesellschafter… kann man genau berechnen!