Gesamtbetrag der Einkünfte und Eigenheimzulage

Hallo Zusammen,

ich überlege derzeit mir eine Eigentumswohnung für mich selber zu kaufen. Daher stellt sich mir die Frage, ob ich noch eigenheimzulageberechtigt bin oder nicht. Mir ist nicht ganz klar, wie sich der Gesamtbetrag der Einkünfte errechnet. Werden Verluste einer Einkunftsart mit den Erträgen einer anderen verrechnet, oder ist jede Einkunftsart schlechtendenfalls 0? Dann bin ich letztes Jahr geschieden worden und war zuvor gemeinsam veranlagt, spielt das überhaupt noch eine Rolle?

Schon mal Vielen Dank für Eure Hilfe und ein schönes Wochenende

Heiko

Mir ist nicht ganz
klar, wie sich der Gesamtbetrag der Einkünfte errechnet.
Werden Verluste einer Einkunftsart mit den Erträgen einer
anderen verrechnet, oder ist jede Einkunftsart
schlechtendenfalls 0?

hi heiko,

ein blick ins gesetz …

§ 2 EStG verrät dir folgendes:

Abs. 1: "Der Einkommensteuer unterliegen

  1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
  2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
  3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
  4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
  5. Einkünfte aus Kapitalvermögen,
  6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
  7. sonstige Einkünfte im Sinne des § 22, die der Steuerpflichtige während seiner unbeschränkten
    Einkommensteuerpflicht oder als inländische Einkünfte während seiner beschränkten Einkommensteuerpflicht erzielt. Zu welcher Einkunftsart die Einkünfte im einzelnen Fall gehören, bestimmt
    sich nach den § 13 bis § 24."

Abs. 2 sagt dir, was „Einkünfte“ sind: "Einkünfte sind

  1. bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§ 4 bis § 7k),
  2. bei den anderen Einkunftsarten der Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 8 bis § 9a)."

und Abs. 3 verrät was der gesamtbetrag der einkünfte ist:

„Die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag und den Abzug nach § 13 Abs. 3,
ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte sind zunächst jeweils die Summen der Einkünfte aus jeder Einkunftsart, dann die Summe der positiven Einkünfte zu ermitteln. Die Summe der positiven Einkünfte ist, soweit sie den Betrag von 51.500 Euro übersteigt, durch negative Summen der Einkünfte aus anderen Einkunftsarten nur bis zur Hälfte zu mindern. Die Minderung ist in dem Verhältnis vorzunehmen, in dem die positiven Summen der Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten zur Summe der positiven Einkünfte stehen. Übersteigt die Summe der negativen Einkünfte den nach Satz 3 ausgleichsfähigen Betrag, sind die negativen Summen der Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten in dem Verhältnis zu berücksichtigen, in dem sie zur Summe der negativen Einkünfte stehen. […]“

betragen also die verluste aus einer deiner einkunftsarten nicht mehr als 51.500 €, dann ist quasi alles zu saldieren. drüber wird es wie gelesen etwas komplizierter… bei konkreten zahlen und ehestandsangaben könnte man das mal nachrechnen…

gruss vom

showbee

Spitze, vielen Dank!!! (owT)
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