Einkommensteuererklärung

Ich habe Einkommen aus nicht selbständiger
Tätigkeit (sonst nichts). Habe auch immer
bis 1996 einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich gestellt. 1997 + 1998 habe ich darauf verzichtet und möchte nun für 1999 wieder einen Antrag stellen.
Ist das ohne Weiteres möglich oder muß ich auch Anträge für 97 + 98 abgeben???

DANKE für Eure Hilfe
Witti

Hi Witti,

m.E. ist das ohne weiteres möglich. Stell´ Dir mal den Fall vor: Jemand hätte durch nicht gemachten Lohnsteuerjahresausgleich (, weil er/sie keine Lust dazu hatte und es auch nicht tun MUSSTE,) Steuererstattung(en) verschenkt - glaubst Du, ein Finanzamt würde darauf bestehen, dass er/sie das nachholt?
Da ich KEIN Steuerfachmann bin, entspringt meine Antwort dem „guten Gefühl“. Wenn Du absolut sicher gehen willst, erkundige Dich VORHER kostenlos und verbindlich bei Deinem zuständigen Finanzamt.

Munter bleiben empfiehlt

Hubert

Wenn Du absolut sicher gehen
willst, erkundige Dich VORHER kostenlos
und verbindlich bei Deinem zuständigen
Finanzamt.

Eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt zu erlagen, erfordert eine „formvollendete“ Anfrage. Dafür gibbet es sogar einen speziellen Erlaß. Alle anderen „Auskünfte“ des jeweiligen Finanzbeamten sind wie die Lottozahlen: Ohne Gewähr
Ansonsten gilt: Wenn man nicht verpflichtet ist eine ESt-E abzugeben, dann kann man durch das FA immernoch dazu aufgefordert (verpflichtet) werden.

MfG
Undine